Auswertung

Vernehmlassung 2010/132: Revision Energieverordnung (EnV Anhang 3.6): Energieetikette für Personenwagen · 16 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

Referenz/Aktenzeichen: BFE

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Seit 2003 sind sämtliche neuen Personenwagen, die zum Verkauf angeboten werden, mit der Energieetikette zu kennzeichnen. Sie informiert die Neuwagenkäuferin und den Neuwagenkäufer über die Energieeffizienz, den Treibstoffverbrauch und die CO2-Emissionen. Die Fahrzeuge werden in sieben Energieeffizienz-Kategorien (A bis G) eingeteilt. Rechtlich verankert ist die Energieetikette für Personenwagen im Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0; Art. 8) und in der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV; SR 730.01; Art. 7, 9, 11 sowie Anhang 3.6).

Am 18. Juni 2010 hat sich der Bundesrat gegen die Einführung einer Umweltetikette für Personenwagen, die neben der Energieeffizienz auch die Umweltbelastung eines Neuwagens miteinbezogen hätte, ausgesprochen. Sie hätte die bestehende Energieetikette ablösen sollen. Gleichzeitig hat der Bundesrat entschieden, dass die bestehende Energieetikette weiterentwickelt werden soll. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat das Bundesamt für Energie (BFE) mit dieser Weiterentwicklung der Energieetikette beauftragt.

1.2 Anhörungsverfahren

Das Anhörungsverfahren wurde am 17. Februar 2011 eröffnet und lief bis zum 11. April 2011.

Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone sowie überkantonale Verbände, politische Parteien, Wirtschaftsverbände, Umwelt- und Gesundheitsorganisationen, Automobil- und Verkehrsverbände. 58 der 73 angeschriebenen Organisationen reichten eine Stellungnahme ein. Dazu kommen 12 Stellungnahmen von anderen Organisationen.

3/16 \\adb.intra.admin.ch\Userhome$\BFE-01\U80811730\data\documents\Panagon\Anhörungsbericht Energieetikette_v2.docx