Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/147: Totalrevision der Verordnung/des Reglements über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen · 6 Seiten
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2Sie kann die Ergänzungsprüfungen gemäss Absatz 1 selber durchführen oder auf Antrag der Kantone an Schulen mit eidgenössisch anerkannter gymnasialer Maturität delegieren.
Als rein formale Änderungen sind zusätzlich vorzunehmen:
Ö Die Bezeichnung "Maturitätsausweis" bzw. "Berufsmaturitätsausweis" wird durchwegs durch "Ma-
turitätszeugnis" bzw. "Berufsmaturitätszeugnis" ersetzt.
Ö Das "Bundesamt für Bildung und Wissenschaft" wird durch die aktuelle Amtsbezeichnung "Staats-
sekretariat für Bildung und Forschung" ersetzt (Art. 4 Abs. 3).
7.2 Antrag 2
Die Schweizerische Maturitätskommission SMK beantragt dem Bundesrat und der EDK, die Verordnung/das Reglement über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen vom 19. Dezember 2003 bzw. vom 4. März 2004 gemäss vorliegender Totalrevision zu erneuern.
SBF - Juni 2010
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