Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/147: Totalrevision der Verordnung/des Reglements über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen · 6 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
4. Revisionsentwurf der SMK
Aufgrund der Vorarbeiten der Arbeitsgruppe hat die SMK an ihrer Sitzung vom 19. März 2010 beiliegenden Entwurf verabschiedet. Die dabei vorgeschlagenen Anpassungen beziehen sich neben formalen Aspekten hauptsächlich auf die juristisch saubere Verankerung der Prüfungen an anerkannten Schulen und auf das Prüfungsverfahren.
Die Prüfungsinhalte5 werden in den meisten Fächern unverändert beibehalten; die Anforderungen sollten weder erhöht noch vereinfacht werden. Im Fach Geistes- und Sozialwissenschaften ist hingegen eine gründliche Überarbeitung der Inhalte angebracht, um eine klarere Struktur und eine bessere Orientierung an den Bildungszielen zu erreichen.
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf beabsichtigt die SMK, die nötigen Anpassungen vorzunehmen. Diese sind in diesem Kapitel konkret aufgeführt. Um die Umsetzung der Reformabsichten transparent und plausibel zu präsentieren, nehmen folgende Erläuterungen auch Bezug auf Punkte, die gemäss Art. 6 in den entsprechenden Richtlinien geregelt werden.
4.1 Anpassung der Terminologie (Titel, Art. 1 und 2)
Der Titel der Verordnung soll treffender formuliert sein, damit ersichtlich ist, worum es dabei geht:
nämlich um die Ergänzungsprüfungen für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen (und nicht um die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen).
Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität erhalten ein Berufsmaturitätszeugnis und keinen Berufsmaturitätsausweis6. Dieser Terminologie ist folgerichtig Rechnung zu tragen.
4.2 Verankerung der Delegationspraxis (Art. 3 und 4)
Die Ergänzungsprüfung Passerelle war zu Beginn als rein schweizerische Prüfung geplant. Erst gegen Ende des Entstehungsprozesses wurde die Forderung der Delegationsmöglichkeit an Schulen mit anerkannter gymnasialer Matur (in Analogie zu den Maturitätsprüfungen) aufgenommen und eingeführt. Die unterschiedliche Interpretation des Grundsatzartikels 3 führte in der Folge zu verschiedenen Kontroversen.
Die bewährte Praxis der Delegation der Prüfungsverantwortung an Schulen mit anerkannter gymnasialer Maturität ist nun in Artikel 3 explizit aufgeführt und in Artikel 4 mit Klärung der Zulassungsbedingung und Abstützung auf kantonale Vorgaben ergänzt.
4.3 Anpassung des Prüfungsverfahrens in der ersten Landessprache (Art. 8 Bst. a)
Es ist unbestritten, dass ein Studium an einer Universität ohne ausreichende Kenntnisse in der lokalen Landessprache nicht erfolgreich absolviert werden kann. Durch eine differenziertere Prüfung soll den Kompetenzen in der ersten Landessprache mehr Gewicht beigemessen werden. Die Prüfung wird daher neu mit einem mündlichen und einem schriftlichen Teil abgelegt:
Ö In der mündlichen Prüfung sollen die literarischen Kenntnisse anhand von drei bis vier für die Prü-
fungssession festgelegten literarischen Werken aus drei literarischen Epochen geprüft werden.
Ö Im schriftlichen Prüfungsteil wird durch die Auseinandersetzung mit einer anspruchsvollen Thema-
tik, die von einem Gegenwartsproblem ausgeht, oder die mit einer Sache/Situation aus der persönlichen Erfahrung mit der Berufsausbildung und/oder Berufswelt hervorgeht, die Reflexions- und Ausdrucksfähigkeit geprüft.
4.4 Anpassung des Prüfungsverfahrens in der zweiten Landessprache/in Englisch
(Art. 8 Bst. b)
Der dringendste Handlungsbedarf besteht in der Fremdsprache. Bei der kleinen Anpassung (Stufe 1) wurde als kurzfristige Massnahme die mündliche Prüfung um 5 Minuten verlängert, um ihr ein etwas grösseres Gewicht zu geben. Vor allem aus Kreisen der vorbereitenden Schulen wurde weiterhin be-
5 gemäss Art. 6 Abs. 2 Bst. b in den entsprechenden Richtlinien enthalten 6 vgl. BMV Art. 28 (SR 412.103.1) 3/6 100810_passerelle-bericht-d.doc