Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/147: Totalrevision der Verordnung/des Reglements über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen · 6 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF

Bericht zur Totalrevision der Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von

Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universi-

tären Hochschulen 'Passerelle Berufsmaturität - universitäre Hochschulen'

1. Ausgangslage

Seit 2005 werden von der Schweizerischen Maturitätskommission SMK und von kantonalen und anerkannten Maturitätsschulen für Erwachsene die Ergänzungsprüfung Passerelle „Berufsmaturität – universitäre Hochschulen“ angeboten, die Inhaberinnen und Inhabern eines Berufsmaturitätszeugnisses erlauben, durch den Erwerb eines Zeugnis über die Ergänzungsprüfung den Zugang zu den universitären Hochschulen zu erhalten. Dieser Zugang hat sich mittlerweile unter dem Begriff "Passerelle"1 etabliert.

Bereits kurze Zeit nach Schaffung des neuen Prüfungsangebots wurde eine erste Überprüfung der Kompetenzen nach der Ergänzungsprüfung veranlasst; die „Evaluation Passerelle“2 empfahl gewisse materielle und formelle Anpassungen. Die drei „Träger“ der Ergänzungsprüfung SBF, BBT und EDK haben sich zur Umsetzungen der vorgeschlagenen Massnahmen im April 2007 auf ein zweistufiges Vorgehen geeinigt:

Stufe 1: Kleinere Anpassungen auf der Ebene der Richtlinien.

Stufe 2: Grundsätzliche Prüfung auch der umfassenderen Fragen, die eine Anpassung der Verordnung/des Reglements erfordern würden.

Stufe 1 wurde mit der Einführung der überarbeiteten „Richtlinien 2008“ umgesetzt.

Zur Umsetzung der 2. Stufe hat die Schweizerische Maturitätskommission SMK am 15. Mai 2009 eine neue Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus den drei Sprachregionen eingesetzt. Die dabei erarbeiteten Ergebnisse führten zum Entwurf der vorliegenden Totalrevision der Verordnung.

Bund und Kantone stimmen die Neuregelung unter einander ab: das EDK-Reglement und die Bundesverordnung sind inhaltlich gleichlautend. Im Zeichen der inhaltlichen Übereinstimmung erscheint den drei Trägern eine gemeinsame Vernehmlassung als sinnvoll.

2. Arbeitsgruppe Passerelle

2.1 Zusammensetzung

Die von der SMK eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Jürg Schmid sollte fachlich möglichst breit abgestützt sein. Sie setzte sich aus Vertretern

- der vorbereitenden Privatschulen,

- der Schulen mit hausinternen Prüfungen,

- der abnehmenden Hochschulen,

- der Fachkommissionen (EBMK, SMK) und der

- Bildungsverwaltung (EDK, BBT, SBF)

zusammen. Bei der Auswahl der Mitglieder wurde neben dem Erfahrungsspektrum im Themenbereich auf eine ausgewogene Vertretung der Sprachregionen geachtet.

1 Der Begriff "Passerelle" wird im Bildungsbereich umgangssprachlich für weitere "Übergänge" benutzt, so auch für Inhaberinnen und Inhaber eines Maturitätszeugnisses für die Arbeitsmarktpraxis als Vorbereitung auf die Fachhochschulstudien 2 Prof. Alexander Grob, Uni Basel, http://berufsbildungplus.ch.schiller.chmeta.net/fileadmin/user_upload/Dokumente/berufsmaturitaet/extern_070821_EvaluationPasserelle_summary_dt.pdf N:\06-Allgemeine Bildung\06-Mitarbeitende\No\Matur\SMK\AG Passerelle 2009\Anhörung\100810_Passerelle-Bericht-d.doc