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Vernehmlassung 2010/15: Teilrevision der Fahrtschreiberkarten-Verordnung (FKRV) · 2 Seiten
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Art. 13d Abs. 2
2 Das Gesuch um eine Unternehmenskarte ist beim Bundesamt für Strassen einzureichen und beinhaltet den Namen, die Adresse und den Sitz des Unternehmens (Ziff. 6, 7 und 10 Anhang FKRV3).
Art. 23 Abs. 1
1 Die Kantone vollziehen diese Verordnung und bezeichnen die für den Vollzug zuständigen Behörden sowie die für die Erteilung, den Entzug und die Ungültigerklärung der Kontrollkarten zuständigen Stellen.
Art. 24 Abs. 5(neu)
5 Das Bundesamt für Strassen ist zuständig für die Erteilung, den Entzug und die Ungültigkeitserklärung der Fahrer- und Unternehmenskarten.
II
Diese Änderung tritt am 1. August 2011 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova