Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/15: Teilrevision der Fahrtschreiberkarten-Verordnung (FKRV) · 2 Seiten

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- Bst. d: Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Fahrer- und der Unternehmenskarte (Prüfung, Erfassung, Mutation) werden künftig zentralisiert durch das ASTRA wahrgenommen.

- Bst. e: Auch die Verarbeitung der von in- und ausländischen Behörden gemeldeten Statusmeldungen (ungültig, defekt etc.) gehört zu den Aufgaben des ASTRA. Diese Aufgabe besteht bereits, wird nun aber explizit in den Verordnungstext aufgenommen.

- Abs. 2: Die Zuständigkeit für die Kontrollkarten bleibt unverändert bei den eidgenössischen und kantonalen Behörden.

Anhang: Auch hier betreffen die Änderungen nur den Wechsel in der Zuständigkeit hin zum ASTRA (Ziff. 113, 213 und 612). Einzig die Ziffer 10, welche Daten zum Kartengesuch enthält, wurde hinzugefügt.

4. Änderung der Chauffeurverordnung (ARV1)

Die Änderungen der ARV1 stellen sicher, dass die Zuständigkeitsregelungen mit denjenigen der FKRV übereinstimmen.

4.1 Einzelne Bestimmungen

Art. 13a: Es handelt sich hierbei um ein Korrigendum. Die Fahrtschreiberkarten, d.h. ihre maximale Gültigkeitsdauer konnte auch bisher - entgegen dem geltenden Wortlaut - nicht verlängert werden.

Art. 13b: In den Absätzen 2, 5 und 6 wird auf die Zuständigkeit des ASTRA verwiesen.

Art. 23: Die Kantone bezeichnen nur noch die zuständigen Stellen für die Kontrollkarten. Das ASTRA ist nun für die Fahrer- und Unternehmenskarten integral zuständig.

Art. 24: Zu den Aufgaben des Bundes (hier: ASTRA) gehören Erteilung, Entzug und Ungültigkeitserklärung der Fahrer- und Unternehmenskarten.

5. Änderung der Gebührenverordnung ASTRA, Anhang

Besondere Dienstleistungen und Bewilligungen werden gemäss Anhang verrechnet. Der bisherige Preis der Fahrerkarten setzte sich aus den Systemkosten, dem Verwaltungsaufwand des Bundes und der Kantone sowie dem Porto zusammen und lag bereits bisher im europäischen Mittel.

Die aus der Zentralisierung der Aufgaben beim ASTRA entspringende Kostenersparnis soll gemäss dem allgemeinen Charakter der Gebühren vollumfänglich an die Kartenbezüger weitergegeben werden.

Die neu geschaffene Möglichkeit, Fahrtschreiberkarten auch online zu bestellen, reduziert den Verwaltungsaufwand und damit die Kosten nochmals. Auch diese Ersparnis wird vollumfänglich an die Kartenbezüger weitergegeben. Die Möglichkeit, Fahrer- und Unternehmenskarten auch konventionell, d.h. mittels Papiergesuch zu bestellen, verbleibt.

Müssen Karten ersetzt werden (Verlust, Defekt etc.), so behalten sie ihr ursprüngliches Ablaufdatum. Der Preis für die Ersatzkarten fällt mit abnehmender Restgültigkeit gemäss untenstehender Tabelle.

Tabelle : Ersatzkarten nach Restgültigkeit Kartentyp Kartenersatz: Restgültigkeit in Jahren Anteil in Prozenten des Preises einer Neuausstellung 4

5 - 4 4 - 3 3 - 2 2 - 1 1 - 0.5 0.5 - 0 Fahrerkarte, 100% 80% 60% 40% 20% 20% Unternehmenskarte 100% 80% 60% 40% 20% 20% Werkstattkarte ------ ------ ------ ------ 100% 50% Kontrollkarte 100% 80% 60% 40% 20% 20%

4 Vgl. auch Art. 13a Abs. 4 ARV 1.