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Vernehmlassung 2010/17: Revision der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG); Revision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen · 4 Seiten

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Anhang 1 (Art. 2 Abs. 1 Bst. a und b und Art. 10)

Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte

1. Weiterbildungsbereiche nach Artikel 5 der Richtlinie 93/16/EWG2 und Weiterbildungsdauer

Allgemeine Innere Medizin 5 Jahre Endokrinologie / Diabetologie 6 Jahre

3. Übrige Weiterbildungsbereiche und Weiterbildungsdauer

Angiologie 6 Jahre Intensivmedizin 6 Jahre Medizinische Genetik 5 Jahre Medizinische Onkologie 6 Jahre Pharmazeutische Medizin 5 Jahre Rechtsmedizin 5 Jahre

2 Siehe Anhang 4 Bst. A.