Vorlage
Vernehmlassung 2010/17: Revision der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG); Revision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen · 4 Seiten
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Anhang 3a (Art. 2 Abs. 1 Bst. e und Art. 10)
Weiterbildung für Apothekerinnen und Apotheker Weiterbildungsbereiche und Weiterbildungsdauer in Pharmazie
Offizinpharmazie 2 Jahre
Spitalpharmazie 3 Jahre
III
Diese Änderung tritt am ... in Kraft.
... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Doris Leuthard
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova