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Vernehmlassung 2010/17: Revision der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG); Revision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen · 4 Seiten

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Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen

Änderung vom...

Der Schweizerische Bundesrat,

verordnet:

I

Die Verordnung vom 27. Juni 20071 über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen wird wie folgt geändert:

Einfügen eines Kurztitels

Medizinalberufeverordnung (MedBV)

Art. 2 Abs. 1 Bst. e

1Es werden folgende eidgenössischen Weiterbildungstitel erteilt:

e. Fachapothekerin oder Fachapotheker nach Anhang 3a.

Art. 12 Abs. 2 erster Satz

2Eidgenössische und anerkannte ausländische Weiterbildungstitel müssen nach den in folgenden Anhängen aufgelisteten Bezeichnungen verwendet werden:

a. für den Arztberuf nach Anhang 1;

b. für den Zahnarztberuf nach den in Anhang 2;

c. für den Chiropraktorenberuf nach Anhang 3;

d. für den Apothekerberuf nach Anhang 3a.

Art. 18 Abs. 1 - 8

Aufgehoben

SR ..........

1 SR 811.112.0 2008–......