Vorlage
Vernehmlassung 2010/17: Revision der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG); Revision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen · 4 Seiten
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Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen
Änderung vom...
Der Schweizerische Bundesrat,
verordnet:
I
Die Verordnung vom 27. Juni 20071 über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen wird wie folgt geändert:
Einfügen eines Kurztitels
Medizinalberufeverordnung (MedBV)
Art. 2 Abs. 1 Bst. e
1Es werden folgende eidgenössischen Weiterbildungstitel erteilt:
e. Fachapothekerin oder Fachapotheker nach Anhang 3a.
Art. 12 Abs. 2 erster Satz
2Eidgenössische und anerkannte ausländische Weiterbildungstitel müssen nach den in folgenden Anhängen aufgelisteten Bezeichnungen verwendet werden:
a. für den Arztberuf nach Anhang 1;
b. für den Zahnarztberuf nach den in Anhang 2;
c. für den Chiropraktorenberuf nach Anhang 3;
d. für den Apothekerberuf nach Anhang 3a.
Art. 18 Abs. 1 - 8
Aufgehoben
SR ..........
1 SR 811.112.0 2008–......