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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten
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Bereich von denkmalpflegerischen Fragestellungen, dies insbesondere weil viele Kantone in diesem Bereich personell unterdotiert sind.
Weiterbildung
Definitive Etablierung einer Plattform für Tagungen und fachliche Weiterbildung.
Öffentlichkeitsarbeit
Förderung der Sichtbarkeit der Denkmalpflege.
Internationales
Verankerung des Bundes in wichtigen internationalen Gremien der Denkmalpflege.
Massnahmen
Die erwähnten Ziele werden durch folgende Massnahmen umgesetzt:
Erhaltung schützenswerter Objekte
Im Rahmen der NFA sollen die Leistungen des Bundes insbesondere den Prioritäten in den einzelnen Kantonen Rechnung tragen. In Anwendung der NFA-Instrumente werden Programmvereinbarungen mit Globalbeiträgen zwischen Bund und Kantonen abgeschlossen und Finanzhilfen mittels Verfügung gewährt. Im Hinblick auf die sachgerechte Planung der Kantonsgeschäfte reserviert der Bund 70 Prozent der für die Erhaltung von schützenswerten Objekten und für archäologische Massnahmen verfügbaren Mittel. Diese werden den Kantonen nach einem transparenten Verteilschlüssel global zugesprochen. Die mittels Programmvereinbarung zugesprochenen Finanzmittel des Bundes werden an Auflagen geknüpft und sind für Massnahmen im Bereich Langfristprojekte von herausragender Bedeutung (z. B. Basler und Berner Münster), für Vorhaben von kantonaler Priorität sowie für archäologische Massnahmen einzusetzen. Die Langfristprojekte von herausragender Bedeutung und der dafür vorgesehene Anteil des Pauschalbetrages werden in den Programmvereinbarungen festgelegt. Die kantonalen Prioriäten und die Massnahmen im archäologischen Bereich werden mit dem BAK verhandelt und in den strategischen Zielen der Programmvereinbarungen umschrieben (ohne Objektlisten). Die Kantone haben sicherzustellen, dass die Beitragssätze gemäss Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung vom 16. Januar 199134 über den Natur- und Heimatschutz eingehalten werden. Ergänzend zu den 70 Prozent stehen zusätzliche Mittel für Projekte und Massnahmen von gesamtschweizerischer Priorität im Umfang von 30 Prozent der Finanzmittel zur Verfügung. Die gesamtschweizerischen Prioritäten werden im Förderungskonzept für den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege definiert.
Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)
Nachdem die Erstinventarisierung und Inkraftsetzung des ISOS schweizweit abgeschlossen werden konnten, sind die Ortsbildaufnahmen nunmehr zu prüfen und zu bereinigen. Das Inventar soll zudem über ein Geoinformationssystem zugänglich gemacht werden. Damit werden die Nutzungsmöglichkeiten des ISOS in der Raumplanung gestärkt.
34 SR 451.1