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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten
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archäologischen Massnahmen in Augst und Avenches oder die UNESCO-Welterbestätten in der Schweiz).
Aufgrund der Budgetkürzungen des Bundes in den letzten Jahren haben auch verschiedene Kantone und Gemeinden ihre Leistungen für die Denkmalpflege nach unten angepasst. Dieser Abbau der Leistungen der öffentlichen Hand gefährdet den Bestand des baulichen Kulturerbes der Schweiz: Es droht ein unwiederbringlicher Verlust wichtiger Schutzobjekte.
Um diese Risiken abzumildern, müsste der Finanzierungsbeschluss theoretisch auf die Höhe des langjährigen Mittels zurückgeführt werden. Auch dieser Betrag läge noch unter dem tatsächlichen Finanzbedarf, der alleine für Restaurierungsmassnahmen im Bereich der Denkmalpflege (ohne Archäologie) 60 Millionen Franken beträgt: Nach Schätzung von Experten entfallen rund 2,5 Prozent der gesamten Gebäudeunterhaltskosten in der Schweiz von jährlich rund 16,2 Milliarden Franken auf Baudenkmäler. Bei einem minimalen Beitragssatz des Bundes von 15 Prozent (vgl. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung vom 16. Januar 199133 über den Natur- und Heimatschutz) an die Restaurationsmassnahmen ergibt sich seitens Bund allein für die Erhaltung von schützenswerten Objekten ein jährlicher Finanzbedarf von rund 60 Millionen Franken.
Für den Bereich der Archäologie ist aufgrund einer Schätzung der Konferenz schweizerischer Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen (KSKA) mit jährlichen Aufwendungen von 245 Millionen Franken zu rechnen. Bei einem minimalen Beitragssatz des Bundes von 15 Prozent würde sich theoretisch ein zusätzlicher Bedarf an Finanzhilfen für die Archäologie in der Grössenordnung von 45 Millionen Franken pro Jahr ergeben.
Ziele
Erhaltung schützenswerter Objekte
Die Erhaltung schützenswerter Objekte sowie die Sicherstellung des archäologischen Erbes stellen in der Finanzierungsperiode 2012–2015 eine Kernaufgabe des Bereichs Heimatschutz und Denkmalpflege dar. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Sinne der Verbundaufgabe und aufgrund der Erfahrungen nach Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) für die Periode 2012–2015 aufgabengerecht und effizient auszugestalten.
Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)
Überprüfung und Bereinigung der Ortsbildaufnahmen des ISOS.
Organisationen
Fortsetzung der Unterstützung wichtiger Organisationen im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege.
Forschung und Fachwissen
Förderung von Institutionen, die im Bereich der Forschung bezüglich Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz tätig sind. Bereitstellung von Fachwissen im
33 SR 451.1