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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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– Finanzlage der GKS: Die Finanzlage der GKS ist schlecht. Mit dem heute

noch vorhandenen Kapital in der Höhe von rund 4,9 Millionen Franken lässt sich der Wille der Stifterin nicht mehr erfüllen: Die ordentlichen jährlichen Erträge der Stiftung von derzeit rund 345 000 Franken (Zinsertrag auf Kapital und Mieteinnahmen der Liegenschaft St. Georgen, Einnahmen aus den Eintritten in das Klostermuseum sowie Zuwendungen von Dritten) decken nicht viel mehr als die Sach- und Personalkosten des Sekretariats der Stiftung; Ankäufe von Kunstwerken sind nur noch selten möglich. Die Stiftung müsste jährlich über insgesamt mindestens 1 Million Franken verfügen, um neue Ankäufe tätigen zu können.

– Zuordnung des Klostermuseums St. Georgen in Stein am Rhein: Die organi-

satorische Zuordnung des Klostermuseums St. Georgen in Stein am Rhein zur GKS ist unbefriedigend. Die GKS verfügt weder über das notwendige Fachwissen noch die erforderlichen Personal- und Finanzressourcen, um einen erfolgreichen und attraktiven Betrieb des Klostermuseums gewährleisten zu können. Dies zeigen nicht zuletzt die bescheidenen Besucherzahlen (2008: 10 821 Eintritte).

– Doppelspurigkeiten zwischen BKS und GKS: BKS und GKS erfüllen einen

sehr ähnlichen Auftrag. In Bezug auf die administrativen Arbeiten (Erstellung der Leihverträge, Führen der Inventare, Korrespondenz usw.) bestehen Doppelspurigkeiten.

– Personal- und Finanzetat des BAK: Der Personal- und Finanzetat des BAK

wird durch den Betrieb der Museen und Sammlungen stark beansprucht.

Ziele

Aus den genannten Herausforderungen ergeben sich für 2012–2015 folgende Ziele:

– Finanzlage der GKS: Die GKS ist zu refinanzieren. Sie soll wieder in die

Lage versetzt werden, durch Ankäufe sicherzustellen, dass wichtige Werke der Schweizer Kunst nicht ins Ausland verkauft werden. Die angekauften Werke sind auch in Zukunft Drittmuseen als Dauerleihgaben zur Verfügung zu stellen.

– Zuordnung des Klostermuseums St. Georgen in Stein am Rhein: Für den Be-

trieb des Klostermuseums St. Georgen in Stein ist eine neue organisatorische Anbindung zu etablieren.

– Doppelspurigkeiten zwischen BKS und GKS: Die administrativen Doppel-

spurigkeiten zwischen BKS und GKS sind zu beseitigen.

– Personal- und Finanzetat des BAK: Die starke Beanspruchung des Personal-

und Finanzetats des BAK durch den Betrieb seiner Museen und Sammlungen ist zu reduzieren. Die entsprechenden Massnahmen werden soweit möglich bereits bis zum 1. Januar 2012 umgesetzt.

Massnahmen

Zur Umsetzung der genannten Ziele sind folgende Massnahmen zu ergreifen:

– Finanzlage der GKS: Die GKS soll jährlich über zusätzlich 0,65 Millionen

Franken verfügen, um dem Stiftungszweck nachzukommen. Die Stiftung