Vorlage

Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 36Fedlex · Vorlage

tauschen und die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen. Der aktuelle Zahlungsrahmen zur Unterstützung von Memoriav für die Jahre 2010–2013 beläuft sich auf insgesamt 12,8 Millionen Franken. Die Finanzhilfe basiert auf einer Leistungsvereinbarung mit dem BAK, welche die von Memoriav zu erfüllenden Aufgaben konkret festhält.

Im Bereich der Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter stellen sich in der Finanzierungsperiode 2012–2015 folgende Herausforderungen:

– Gesamtkoordination: Die Finanzierung der Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter ist auf verschiedene Bundesstellen verteilt. Eine Gesamtkoordination fehlt.

– Gesamtkonzept: Die Auswahl der aktuell vom Bund unterstützten Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter basiert auf keinem Gesamtkonzept: Die Auswahl erscheint zwar in Einzelfällen durchaus begründet, folgt aber keinen expliziten Förderkriterien und muss daher insgesamt als eher zufällig qualifiziert werden.36

– Finanzierung: Die bisherige Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter basiert auf verschiedenen spezialgesetzlichen Grundlagen. Der neue Artikel 10 KFG wurde vom Parlament mit dem klaren Ziel verabschiedet, dass der Bund sein finanzielles Engagement in diesem Bereich erhöht. In der parlamentarischen Debatte hat die Bundesverwaltung den finanziellen Mehrbedarf auf insgesamt 15 Millionen Franken beziffert (10 Millionen Franken für Projekt- und Betriebsbeiträge sowie 5 Millionen Franken für Finanzhilfen an Versicherungsprämien für Leihgaben gemäss Artikel 10 Absatz 1 Satz 2 KFG). Die vorliegende Botschaft hält sich an die Finanzplanung des Bundes und berücksichtigt den in der parlamentarischen Debatte ausgewiesenen Mehrbedarf nicht.

Ziele

Der Bund strebt in der Finanzierungsperiode 2012–2015 im Bereich der Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter folgende Ziele an:

– Gesamtkoordination: Die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter wird in Zukunft im BAK vereinigt. Dies hat der Bundesrat bereits in seiner Botschaft vom 21. September 2007 zum MSG so angekündigt und das Parlament in der Debatte zum MSG bestätigt.37 Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen: Für die Ausrichtung von Finanzhilfen an das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf soll erstens auch in Zukunft das EDA zuständig sein. Der Grund liegt in der engen Verbindung des Museums zum Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).38 Zweitens sollen die militärhistorischen Sammlungen des Bundes auch weiterhin vom VBS betreut werden, da das notwendige, spezifische Fachwissen dort bereits vorhanden ist. Um eine Gesamtkoordination auf Bundesebene zu gewährleisten, legen BAK und VBS gemeinsam einen Grundauftrag für die militärhistorischen Sammlungen des Bundes fest.

36 Vgl. dazu: Ziff. 1.3.2 der Botschaft vom 21. September 2007 zum MSG, BBl 2007 6836.

37 BBl 2007 6829

38 BBl 2007 6836