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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten
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– Gesamtkonzept: Per 1. Januar 2012 erlässt das EDI ein Förderungskonzept mit verbindlichen Kriterien für die Ausrichtung von Betriebsbeiträgen an Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter. Zu den Förderkriterien werden der Stellenwert der Institution und der von ihr betreuten Kulturgüter, die Besucherresonanz (bei Museen und Sammlungen), der Eigenfinanzierungsgrad, der Beitrag an die transversalen Themen des Bundes sowie möglicherweise weitere Kriterien gehören.
– Finanzen: Die beschränkt verfügbaren Finanzmittel zur Umsetzung von Artikel 10 KFG zwingen zu einer klaren Prioritätensetzung und zum Verzicht auf einzelne in Artikel 10 KFG erwähnte Förderinstrumente.
Massnahmen
Die erwähnten Ziele werden durch folgende Massnahmen umgesetzt:
– Gesamtkoordination: Das BAK übernimmt unter Vorbehalt der zwei erwähnten Ausnahmen (Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf und militärhistorische Sammlungen des Bundes) die alleinige Zuständigkeit zur Ausrichtung von Finanzhilfen an Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter. In anderen Departementen eingestellte Kredite werden auf das BAK übertragen (SAM und Technorama). In Bezug auf die Unterstützung des SAM wird die neue Zuständigkeitsordnung bereits per 2011 umgesetzt.
– Gesamtkonzept: Das Förderungskonzept des EDI zur Umsetzung von Artikel 10 KFG wird per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Bis im Sommer 2012 entscheidet das BAK aufgrund der im Förderungskonzept festgelegten Kriterien, welche Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter in Zukunft unterstützt werden. Die entsprechenden Förderentscheide gelten erst ab 2014, um den allenfalls nicht mehr unterstützten Institutionen eine Anpassungsfrist an die neue Situation einzuräumen. Dementsprechend erhalten alle bisher vom BAK regelmässig unterstützten Institutionen in den Jahren 2012 und 2013 weiterhin Finanzhilfen.
– Finanzen: Auf die Ausrichtung von Projektbeiträgen sowie auf die Subventionierung von Versicherungsprämien für Leihgaben muss in der Finanzierungsperiode 2012–2015 verzichtet werden. Es werden deshalb einzig Betriebsbeiträge an Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter ausgerichtet.
Finanzen
Allgemeine Bemerkungen
Der bisher im Budget des SBF eingestellte Kredit zur Unterstützung des Museums Technorama in Winterthur in der Höhe von 700 000 Franken wird per 2012 auf das BAK übertragen.
Insgesamt stehen für die Umsetzung von Artikel 10 KFG in den Jahren 2012 und 2013 je rund 8,1 Millionen Franken zur Verfügung. Ab 2014 reduziert sich der Betrag um rund 1,5 Millionen Franken zugunsten des Bereichs Preise und Auszeichnungen.