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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten
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Massnahmen
Die erwähnten Ziele werden durch folgende Massnahmen umgesetzt:
– Neukonzeption bestehender Preise Kunst und Design: Die verschiedenen Preise des Bundes in den Bereichen Kunst und Design werden reduziert und organisatorisch in je einem Fördergefäss zusammengefasst. Die Vergabe von Preisen für einzelne Kunst- und Designsparten (Kunstvermittlung, Buchgestaltung usw.) bleibt möglich und geschieht auf Antrag von Kommissionen. Im Weiteren wird die Alterslimite zur Teilnahme an den Preisausschreibungen aufgehoben. Damit wird die Preisvergabe klar von Nachwuchsfördermassnahmen nach Artikel 11 KFG abgegrenzt, die im Unterschied strikt prospektiv ausgestaltet und an konkrete Projekte respektive Werkbeiträge gebunden sind. Die Förderung von Designerinnen und Designern durch freie Atelieraufenthalten wird von Pro Helvetia übernommen.
– Berücksichtigung weiterer Kultursparten: Eine Preispolitik für die Kultursparten Literatur, Tanz, Theater und Musik ist zu etablieren und umzusetzen: Eidgenössische Preise für Literatur werden in Zusammenarbeit mit den bereits bestehenden Preisen «Schweizer Literaturpreis» und «Schillerpreis» sowie den Literaturmessen der Schweiz konzipiert und auf alle Sprachregionen ausgeweitet. In Zusammenarbeit mit der Branche werden die einzelnen Kategorien festgelegt. Es wird nicht nur die literarische Produktion berücksichtigt, sondern auch die Übersetzung in die anderen Landessprachen und die Verbreitung der Werke. Die Eidgenössischen Preise für Tanz werden in Absprache mit den Branchenorganisationen Tanznetzwerk Schweiz (reso) und Danse Suisse aufgebaut. Ausserdem werden die bestehenden Tanzfestivals und Veranstalter in der Schweiz in die Diskussion einbezogen, um über Auftrittsmöglichkeiten zu diskutieren und damit eine möglichst nachhaltige Wirkung zu erzielen. In den Bereichen Theater und Musik wird bis Ende 2013 ein Panorama der Preis- und Auszeichnungslandschaft in der Schweiz und seiner Akteure erstellt und die Dotierung, Art und Bedeutung der bestehenden Preise evaluiert. Die ab 2014 vorgesehenen Eidgenössischen Preise für Theater und Musik werden gestützt auf diese Evaluation konzipiert und müssen gegenüber den bestehenden Preisen ein klares Aufwertungspotential bergen.
– Zugang zur BKS: Die Bestände der BKS werden elektronisch erfasst und online zugänglich gemacht. Diese Arbeiten werden sich möglicherweise über die Finanzierungsperiode 2012–2015 hinausziehen.
Finanzen
Vergleich zum Budget 2011
Das Gesamtbudget des BAK für die Kultursparten Kunst und Design beläuft sich 2011 auf insgesamt 7,5 Millionen Franken. Darin enthalten sind verschiedene Aktivitäten, die das BAK ab 2012 nicht mehr fortführt (vgl. Ziff. 1.1.3.2). Ein Vergleich der mit dieser Botschaft anbegehrten Kredite für den Bereich Preise und Ankäufe zum Budgetjahr 2011 lässt sich kaum ziehen, da in insgesamt vier Kultursparten erstmalig eine Preispolitik entwickelt und umgesetzt wird.