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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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– Organisationen von kulturell tätigen Laien fördern den Zugang zur Kultur und die kulturelle Tätigkeit ihrer Mitglieder, indem sie ihre Mitglieder qualifiziert in dieselbe einführen. Sie geben sich Strukturen, die es ihnen ermöglichen, ihre gesamtschweizerische Verankerung zu festigen und zu entwickeln und den Austausch zwischen den Sprachregionen zu gewährleisten. Sie bemühen sich um die interne und externe Vernetzung ihrer Mitglieder, halten ein Fortbildungsangebot aufrecht, betreiben in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden Interessenvertretung.

– Verbesserung der mittelfristigen Zusammenarbeit: Das BAK schliesst mit den kulturellen Organisationen Leistungsvereinbarungen mit einer Geltungsdauer von vier Jahren ab. Damit erhalten die Organisationen eine verstärkte Planungssicherheit und einen realistischen Horizont für die Umsetzung von Projekten.

Massnahmen im Rahmen der transversalen Themen des Bundes: Generatio-

nendialog – Kulturelle Organisationen als Träger lebendiger Traditionen

Laienorganisationen spielen eine wichtige Rolle für die Praxis und die Weitergabe lebendiger Traditionen. Sie vermögen bei jüngeren Generationen das Interesse für lebendige Traditionen anzuregen und sind auf diese Weise Bindeglieder zwischen der Bewahrung und der lebendigen Weiterentwicklung dieses Erbes. Auch zwischen der an den lebendigen Traditionen interessierten Öffentlichkeit und den professionellen Kulturschaffenden, die in ihrer Arbeit auf dieses Erbe zurückgreifen, bilden die Laienorganisationen eine wichtige Verbindung.

Organisationen, die im Bereich des immateriellen Kulturerbes tätig sind, sollen sich vermehrt an den Grundsätzen der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes orientieren und dabei auch spartenübergreifende Aspekte ihrer Praxis angemessen entwickeln. Solche Organisationen werden mittels Leistungsvereinbarungen auf die Ziele der Konvention verpflichtet. Sie können Beiträge für konkrete Einzelprojekte beantragen, die auf die Sicherung der Lebensfähigkeit der lebendigen Traditionen gerichtet sind, insbesondere im Bereich der Vermittlung und Weitergabe von lebendigen Traditionen an Jugendliche. Gefördert werden können beispielsweise Kurse zur Vermittlung von Erfahrungswissen, Veranstaltungen in Verbindung mit einem Austausch zwischen verschiedenen Regionalkulturen, Projekte in Zusammenarbeit mit Jugend- und Alterseinrichtungen, Vorhaben zur Dokumentation der Praxis des immateriellen Kulturerbes. Die Kosten für das Projekt «Generationendialog» belaufen sich auf jährlich 200 000 Franken.

Finanzen

Vergleich zum Budget 2011

Das Budget des BAK zur Unterstützung kultureller Organisationen beläuft sich 2011 auf 3 Millionen Franken.

Übersicht über die Beiträge, gestützt auf Artikel 14 KFG (in Mio. Franken, gerundet, vgl. Ziff. 3)