Vorlage
Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 51Fedlex · Vorlage
tigen Fristen verunmöglicht und den Organisationen keine Planungssicherheit gewährt. Schliesslich führt die bisherige Unterstützung von Dachverbänden zu Doppelspurigkeiten, da sich die Dachverbände aus Mitgliedorganisationen zusammensetzen, die ihrerseits bereits häufig durch das BAK unterstützt werden.
Ziele
Aus den genannten Herausforderungen ergeben sich für 2012–2015 folgende Ziele:
– Vermeidung von Doppelspurigkeiten: Keine Doppelfinanzierung von Dachverbänden und ihren Mitgliederverbänden.
– Neudefinition Subventionsempfänger und Verteilschlüssel der Finanzmittel: Der bisherige Kreis der Subventionsempfänger sowie der Verteilschlüssel der Finanzmittel zwischen den verschiedenen Kultursparten sowie zwischen Organisationen von professionellen Kulturschaffenden und Organisationen von kulturell tätigen Laien ist zu überprüfen und neu festzulegen. Im Weiteren soll die Förderungspolitik des BAK zu einer Stärkung von strukturschwachen Kultursparten wie zum Beispiel dem Tanz beitragen.
– Kategorisierung kultureller Organisationen: Bei den Leistungen, welche die kulturellen Organisationen zu erbringen haben, ist in Zukunft klar zwischen professionellen Kulturschaffenden und Organisationen von kulturell tätigen Laien zu unterscheiden.
– Verbesserung der mittelfristigen Zusammenarbeit: Das bisherige System der Jahresfinanzhilfen ist aufzugeben. Kulturelle Organisationen sollen in Zukunft verbindliche Finanzierungszusagen über mehrere Jahre erhalten, damit sie mit dem Bund mittelfristige Ziele vereinbaren können.
Massnahmen
Die erwähnten Ziele werden durch folgende Massnahmen umgesetzt:
– Vermeidung von Doppelspurigkeiten: Auf die Ausrichtung von Finanzhilfen an Dachorganisationen wird ab 2012 verzichtet.
– Neudefinition Subventionsempfänger und Verteilschlüssel der Finanzmittel: Das Förderungskonzept des EDI zur Umsetzung von Artikel 14 KFG wird per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Den Organisationen wird eine angemessene Übergangsfrist an die neue Situation eingeräumt.
– Kategorisierung kultureller Organisationen: Die von kulturellen Organisationen zu erbringenden Leistungen werden nach Kategorien festgelegt:
– Organisationen von professionellen Kulturschaffenden geben sich professionelle Strukturen, die es ihnen erlauben, ihre Dienstleistungen, ihre gesamtschweizerische Verankerung und ihr kulturpolitisches Profil zu festigen und zu entwickeln. Sie setzen sich für eine Optimierung der Rahmenbedingungen ein, indem sie gegenüber Behörden und Institutionen ihre Interessen vertreten, die internationale Vernetzung pflegen und die Mitglieder in den folgenden Belangen informieren, vertreten und beraten: Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit und Infrastruktur, Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung, Vermittlung und Nutzung ihrer Werke, interne und externe Vernetzung, Kultur- und Sozialpolitik.