Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Ergebnisse der Auswertung

Würdigung

Die Kriterien und das Vorgehen zur Festlegung der Standortregionen sowie zur Zusammensetzung der Regionalkonferenzen werden in den vorangehenden Kapiteln beschrieben.

Die deutschen Gemeinden Allensbach, Dettighofen und Gottmadingen grenzen nicht an Gemeinden im Planungsperimeter der Standortregion «Zürich Nordost» und erfüllen zudem keines der drei Kriterien «Infrastruktur», «Topografie» und «Regionalwirtschaft». Dasselbe gilt für die Stadt Blumberg und für die Stadt Winterthur. Auch die Gemeinden des Rafzerfeldes (Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Wasterkingen und Wil) grenzen nicht an Gemeinden des Planungsperimeters «Zürich Nordost».

Gottmadingen ist die «erfüllende Gemeinde» einer Verwaltungsgemeinschaft, welche sie zusammen mit den Gemeinden Büsingen und Gailingen bildet. Anstelle der zwei deutschen Gemeinden Büsingen und Gailingen ist neu die Verwaltungsgemeinschaft bestehend aus den drei Gemeinden Büsingen, Gailingen und Gottmadingen Mitglied der Regionalkonferenz «Zürich Nordost». Die Verwaltungsgemeinschaft kann zwei Vertretende dieser drei Gemeinden delegieren.