Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1
Die Gemeinden Beckenried, Dallenwil und Wolfenschiessen führen das Abstimmungsresultat vom 26. September 2010 im Kanton Nidwalden gegen einen schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie als Grund auf, dass auch die Bevölkerung des Kanton NW in der Verantwortung einer sachgerechten Entsorgung stehe. Sie werden deshalb weiterhin im Startteam «Plattform Wellenberg» mitarbeiten.
Die Gemeinde Stans kritisiert, dass das Partizipationsverfahren den Volkswillen ignoriere und nach Wegen suche, die Entscheide von 1995 und 2002 zu unterlaufen. Sie sei nicht willens, dazu Hand zu bieten und ziehe sich aus dem Verfahren zurück.
Würdigung
Der Standortgebietsvorschlag «Wellenberg» ist nach zweimaliger Ablehnung von Lagerprojekten im Kanton Nidwalden schwierig zu vermitteln. Die Überprüfung der Standortgebietsvorschläge durch das ENSI und die Kommissionen des Bundes hat jedoch ergeben, dass das Standortgebiet «Wellenberg» die sicherheitstechnischen und geologischen Anforderungen an ein geologisches Tiefenlager, wie sie für Etappe 1 definiert sind, erfüllt. Die regionale Partizipation soll sicherstellen, dass die Interessen und Bedürfnisse einer Standortregion im Falle eines Tiefenlagerprojektes im Entscheidungsprozess berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird der Aufbauprozess – unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse – auch für die Standortregion «Wellenberg» weitergeführt.
3.9.5.6 «Zürich Nordost»
Die Stadt Schaffhausen merkt an, dass sie und die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall bezüglich Bevölkerungsanteil und wirtschaftlicher Bedeutung vom Standortgebiet «Zürich Nordost» mit Abstand am stärksten betroffen seien und deshalb eine gebührende Berücksichtigung im Partizipationsverfahren erwarten.
Die Stadt Winterthur erachtet das Vorgehen zur Erweiterung der Standortregion als nicht sachgerecht. Sie betont ihre überregionale wirtschaftliche und soziokulturelle Zentrumsfunktion und fordert, in den partizipativen Prozess einbezogen zu werden. Sie begründet dies damit, dass einerseits die Transportroute mit der Bahn zu einem möglichen Tiefenlager in «Zürich Nordost» voraussichtlich über ihr Stadtgebiet führen werde und andererseits Winterthur über erst kürzlich erneuerte Konzessionen zur Nutzung des Grundwasserstroms des Rheins verfüge.
Die Gemeindepräsidentenkonferenz Rafzerfeld verlangt, als «weitere betroffene Gemeinde» zu der Standortregion «Zürich Nordost» gezählt zu werden.
Der Schwarzwald-Baar-Kreis und der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg fordern, die im Süden des Landkreises zur Schweizer Grenze gelegenen Städte des Landkreises, mindestens jedoch die Stadt Blumberg, zur Standortregion «Zürich Nordost» zu zählen.
Die Gemeinde Allensbach ist der Auffassung, dass sie als «weitere betroffene Gemeinde» einzustufen sei. Als Begründung gibt sie an, dass die Gemeinde «nur ca. 50 km von dem geplanten Standort Benken entfernt» sei und somit von den Auswirkungen eines Tiefenlagers betroffen wäre.
Die Gemeinden Dettighofen und Lottstetten fühlen sich durch den Sachplan geologische Tiefenlager in ihren vitalen Interessen bedroht. Die Gemeinde Dettighofen fordert, als betroffene Gemeinde in die Standortregion «Zürich Nordost» aufgenommen zu werden.
Die Gemeinde Gottmadingen fordert, in die Standortregion «Zürich Nordost» aufgenommen zu werden. Als Begründung gibt sie u. a. an, dass eine Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Gottmadingen mit den Gemeinden Gailingen (Standortregion «Zürich Nordost») und Büsingen (Standortregionen «Zürich Nordost» und «Südranden») bestehe. Diese Forderung wird vom Landkreis Konstanz unterstützt.