Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/32: Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes · 8 Seiten

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Einige Eingaben weisen darauf hin, dass eine Differenz zwischen den Artikeln 2 und 8 entstehen würde, und dass das Zusammenwirken der Artikel 2, 8, 17 und 20 zu beachten sei.

In mehreren Stellungnahmen sind Vorschläge für im Detail andere Formulierungen des Gesetzestextes. Es ist praktisch jedoch nicht machbar, diese zum aktuellen Zeitpunkt umzusetzen. Auch ist damit zu rechnen, dass die Parlamentskommissionen noch Änderungen einbringen werden.

2.2 Themenspezifische Kommentare

2.2.1 Systemwechsel in Anlehnung an das EU-Recht

Zum Systemwechsel für Vorschriften – direkter Erlass im Vordergrund – sind viele der ablehnenden Stellungnahmen in sich widersprüchlich. Trotz der Ablehnung wird eine Angleichung an das EU-Recht verlangt, dies obwohl die EU den vom Parlament verlangten Wechsel bereits im Jahr 2005 vorgenommen hatte (Richtlinien 2005/32/EG vom 6. Juli 2005 und 2009/125/EG vom 21. Oktober 2009).

2.2.2 Bereich Elektrogeräte

Bei einer Mehrzahl der Vernehmlasser stehen die Elektrogeräte gedanklich klar im Vordergrund. Wenn Beispiele aufgeführt werden, sind es meistens Beispiele von Elektrogeräten. Da für einzelne Elektrogeräte bereits Effizienzvorschriften bestehen, hatten die Vernehmlasser für diesen Bereich die klarsten Vorstellungen, wie sich die Situation aufgrund der Gesetzesänderung entwickeln könnte.

2.2.3 Bereich Anlagen

Von möglicherweise betroffenen Branchenorganisationen kam Unsicherheit zum Ausdruck, was für Vorschriften aufgrund der neuen Gesetzesgrundlage anschliessend erlassen werden könnten. Bis jetzt bestehen keine Effizienzanforderungen an Anlagen, dadurch ist die Unsicherheit verständlich.

2.2.4 Bereich Fahrzeuge

Die Fahrzeugbranche stellt sich gegen den Systemwechsel und weist teilweise dem Bundesrat für die zu wenig erfolgreichen Zielvereinbarungen die Schuld zu. Umweltorganisationen fordern für alle Bereiche Effizienzvorschriften auf hohem Niveau.

2.3 Vernehmlasserspezifische Kommentare

2.3.1 Kantone

Sämtliche Kantone, die eine Stellungnahme eingereicht haben, sind mit dem Systemwechsel einverstanden. Einzelne Kantone legen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des vorgeschriebenen Effizienzniveaus. Dies ist ein Anliegen, das bei den konkreten Einzelvorschriften in der Energieverordnung zu berücksichtigen wäre. Ein Kanton möchte aber auch nur noch die besten Geräte zulassen. Einzelne Kantone wünschten zudem, dass dem Zusammenwirken der Artikel 2, 8, 17 und 20 gebührend Beachtung geschenkt wird. Speziell die Grenzkantone sprechen sich gegen eine Freigabe ohne Vorschriften für den Privatimport aus, da dies Handel und Gewerbe in ihrem Gebiet schädigen würde.

2.3.2 Parteien

Grüne, SP, CVP, CSP sind für die Gesetzesänderung, FDP und SVP sprechen sich dagegen aus.