Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/32: Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes · 8 Seiten

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Änderung von Artikel 8 des EnG:

Übersicht der Vernehmlasser Ständige Vernehmlassungsadressaten Kantone 27 25 25 00

Polititsche Parteien 13 6 4 20

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete 3 1 1 00

Dachverbände der Wirtschaft 8 5 2 30

Spezifische Vernehmlassungsadressaten Wirtschaftsverbände 19 10 0 82

Kommissionen und Konferenzen 9 0 0 00

Elektrizitätswirtschaft 20 2 1 10

Energiepolitische und technische Organisationen 45 14 5 81

Konsumentenorganisationen 5 2 1 10

Umweltschutzorganisationen 6 5 5 00

Weitere eingeladene Vernehmlasser 23 6 5 01

Weitere spontane Vernehmlasser Diverse 0 17 6 110

Total Stellungnahmen 178 93 55 344

100.0% 59.1% 36.6% 4.3%

Der vorliegende Ergebnisbericht wird bewusst kurz gehalten und gibt nur die wichtigsten der geäusserten Anliegen wieder.

2 Ergebnisse

2.1 Zusammenfassung

Es sind Antworten von 93 Vernehmlassern eingegangen, wovon 4 den Verzicht auf eine Stellungnahme mitteilen. Von den verbleibenden Stellungnahmen stimmen 55 Vernehmlasser (59%) dem Systemwechsel grundsätzlich zu, 34 (37%) sind dagegen.

Die stärkste Änderungsbotschaft zum Inhalt kommt von 25 Vernehmlassern – dem Systemwechsel zustimmende und ablehnende Eingaben – die sich dagegen zur Wehr setzen, dass für den Import zum Eigengebrauch die Vorschriften nicht gelten sollten. Es wird unter anderem darauf hingewiesen, dass für den Privatimport von Fahrzeugen bereits bisher die in der Schweiz geltenden Vorschriften einzuhalten waren. Speziell Grenzkantone sehen durch die Ausnahme zusätzlich Handel und Gewerbe in ihrem Gebiet benachteiligt.

Von den Zustimmenden verlangen zudem 20 Stellungnehmer weitergehende Massnahmen als es die neue Gesetzesformulierung vorsieht. Die Mehrheit ist klar für den Systemwechsel der mit der durch das Parlament überwiesenen Motion verlangt wird.

Von den mit Vorbehalten zustimmenden steht die Wirtschaftlichkeit der Massnahmen im Vordergrund. Vorschriften, die keine Erhöhung der Lebensdauerkosten verursachen, werden wesentlich besser akzeptiert als Effizienzvorschriften, die weiter gehen.