Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/32: Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes · 8 Seiten
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1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Am 20. Oktober 2010 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Auftrag des Bundesrates die Vernehmlassung zur Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes (EnG) eröffnet. Bis zum Ende der Vernehmlassungsfrist am 15. Januar 2011 sind insgesamt 93 Stellungnahmen eingegangen. In Kapitel 2 dieses Berichts werden diese Eingaben inhaltlich dargestellt.
1.2 Gegenstand
Gestützt auf die Motion 07.3560 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats soll der Artikel 8 des Energiegesetzes so angepasst werden, dass die Energieeffizienz wirksam erhöht werden kann. Das geltende Energiegesetz sieht für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte vor, zur Erhöhung der Energieeffizienz zuerst freiwillige Wege über Zielvereinbarungen anzustreben und erst in zweiter Linie Verbrauchsvorschriften zu erlassen. Dies erwies sich in der Vergangenheit nicht in jedem Fall als zielführend. Durch eine Anpassung der Rangfolge der möglichen Massnahmen soll der Vollzug von Effizienzvorschriften optimiert werden: der Bundesrat soll daher die Möglichkeit erhalten, direkte Verbrauchsvorschriften zu erlassen. Gegebenfalls kann er auf Verbrauchsvorschriften verzichten sofern die Energieeffizienz über freiwillige Zielvereinbarungen gewährleistet ist. Die Verantwortung für den Abschluss von Zielvereinbarungen soll neu konsequent bei den verantwortlichen Unternehmen und Branchen liegen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Energiegesetzes erhält der Bundesrat ein Instrument, um angemessen auf sich rasch verändernde marktwirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen reagieren zu können.
1.3 Zum Vernehmlassungsverfahren und -teilnehmer (Übersicht)
Die Vernehmlassungsunterlagen wurden zu Beginn des Vernehmlassungsverfahren nicht korrekt an alle Vernehmlassungsadressaten verteilt. Am 14. Dezember 2010 erfolgte deshalb ein weiterer Versand, wobei gleichzeitig die Vernehmlassungsfrist auf den 15. Januar 2011 erstreckt wurde. Auf Gesuch hin wurden einzelne Fristverlängerungsgesuchen bis Ende Januar gewährt.
Tabelle 1: Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens in der Übersicht