Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/32: Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes · 9 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung des Energiegesetzes (Art. 8)

Zusammenfassung

Gestützt auf eine 2008 überwiesene Motion der UREK-N soll der Artikel 8 des Energiegesetzes so angepasst werden, dass die Energieeffizienz wirksam erhöht werden kann. Das geltende Energiegesetz sieht für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte vor, zur Erhöhung der Energieeffizienz zuerst freiwillige Wege über Zielvereinbarungen anzustreben und erst in zweiter Linie Verbrauchsvorschriften zu erlassen. Dies erwies sich in der Vergangenheit nicht in jedem Fall als zielführend. Durch eine Anpassung der Rangfolge der möglichen Massnahmen soll der Vollzug von Effizienzvorschriften optimiert werden: der Bundesrat soll daher die Möglichkeit erhalten, direkt Verbrauchsvorschriften zu erlassen. Gegebenfalls kann er auf Verbrauchsvorschriften verzichten sofern die Energieeffizienz über freiwillige Zielvereinbarungen gewährleistet ist. Die Verantwortung für den Abschluss von Zielvereinbarungen soll neu konsequent bei den verantwortlichen Unternehmen und Branchen liegen.

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Energiegesetzes erhält der Bundesrat ein Instrument, um angemessen auf sich rasch verändernde marktwirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen reagieren zu können.

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Energieeffizienz in der Schweizer Energiepolitik

Die Schweiz entwickelt gemäss der bundesrätlichen Energiestrategie innovative Strategien zur sicheren Energieversorgung, die Klima und Ressourcen schonen. Ziel ist die Gewährleistung der mittel- und langfristigen Versorgungssicherheit mit Energie unter Berücksichtigung des Klima- und Umweltschutzes. Angesichts des steigenden Energieverbrauchs reichen die bisherigen energiepolitischen Massnahmen nicht aus, um mittel- und langfristig eine sichere Energieversorgung der Schweiz zu gewährleisten. Dies zeigen die im Jahr 2007 publizierten Energieperspektiven 2035. Beim Strom, der einen Viertel des gesamten Energieverbrauchs ausmacht, droht wegen dem Auslaufen der langfristigen Importverträge und der begrenzten Lebensdauer der Kernkraftwerke eine Versorgungslücke.

Die Energiestrategie des Bundesrates stützt sich auf vier Säulen: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke und Energieaussenpolitik. Die energiepolitischen Ziele werden im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Bundesrates, namentlich mit den Aktionsplänen zu Energieeffizienzmassnahmen und zur Förderung der erneuerbaren Energien, erarbeitet und festgelegt. Im Februar 2008 beschloss der Bundesrat den Aktionsplan "Energieeffizienz". Dieser umfasst 15 Massnahmen, die aus Anreizen, Förderinstrumenten, Verbrauchsvorschriften und Minimalstandards bestehen. Insgesamt kann mit dem vorgesehenen Instrumentarium eine erhebliche energetische Wirkung erzielt werden. Zusätzlich sind volkswirtschaftliche Impulse zu erwarten, insbesondere für innovative und energiesparende