Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/37: Änderung der Verordnung vom 24. Januar 2007 über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst · 5 Seiten

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präzisiert werden, dass hier die fachliche Leitung der Fleischkontrolle gemeint ist.

VD wünscht, dass die Prüfungsanmeldung anstatt beim Leiter / bei der Leiterin des

Schlachthofs beim Kantonstierarzt/ bei der Kantonstierärztin eingereicht werden soll.

Anhang 1, Ziff. 2,3

GE fordert die Streichung des Artikels (siehe Bemerkung zu Anhang 1, Ziff. 1.3).

Anhang 1, Ziff. 4.1.1, Abs. 1

BS fordert eine Verlängerung der Weiterbildung für Personen ohne brachenspezifische Vorkenntnisse (vgl. Anmerkung zu Art. 6, Abs. 3).

Anhang 4.2.1

NW fordert eine Anpassung der Anforderungen an die Weiterbildung im Zusammenhang mit ihrer Bemerkung zu Art. 20, Abs. 4