Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/37: Änderung der Verordnung vom 24. Januar 2007 über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst · 5 Seiten
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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Bundesamt für Veterinärwesen BVET
Bildungssekretariat
Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zur Revision der Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst (Bildungsverordnung)
Januar 2011
Ausgangslage
Die Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst (Bildungsverordnung) trat am 1. April 2007 in Kraft. Zweck der Verordnung ist es, die Professionalität des öffentlichen Veterinärdienstes zu steigern. Die beim Vollzug dieser Verordnung gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass verschiedene Nachbesserungen und einzelne Modifikationen erforderlich sind.
Das Bundesamt für Veterinärwesen lud am 8. Juli 2010 alle Kantone und 19 weitere interessierte Kreise zur Stellungnahme ein. Die Anhörung dauerte bis zum 21. September 2010. Insgesamt gingen 29 Stellungnahmen ein, darunter durch 20 Kantone, 6 kantonale Veterinärämter und 3 Organisationen. Der nachfolgende Bericht enthält die Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen.
Allgemeine Bemerkungen
In sämtliche Stellungnahmen wurde die Absicht, die Bildungsverordnung aufgrund der gemachten Erfahrungen zu verbessern, begrüsst. Den vorgeschlagenen Änderungen mit den verschiedenen Nachbesserungen und Modifikationen wurde, mit Ausnahme einzelner Punkte, generell zugestimmt.
VETD BL und FR sind mit dem Revisionsentwurf einverstanden und haben keine Einwände anzubringen.
AI, AR, LU, TI und UR nahmen nicht Stellung zur Revision.
JU beauftragte den VETD JU mit der Stellungnahme.
Titel
AG, GR, NE, GL, OW, SZ, TG, VETD UK, VETD AR/AI, VSKT wünschen, dass der Begriff „Veterinärdienst“ durch den Begriff „Veterinärwesen“ ersetzt wird, da gewisse Vollzugsaufgaben von Personen aus privaten Institutionen oder anderen Verwaltungsstellen wahrgenommen werden. Für diese Personen sollen die selben Qualifikationen und Ausbildungen angewendet werden.
Begriffe „Fortbildung“ und „Weiterbildung“
ZG, FR, VETD LU, ILS, TVL, VSKT möchten die begriffliche Unterscheidung zwischen Fortbildung und Weiterbildung unverändert beibehalten.
Begriff „Fachassistent“ im Französischen
VETD FR wünscht eine Umbenennung des „auxiliaire officiel“ in „assistant officiel spécialisé“