Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/37: Änderung der Verordnung vom 24. Januar 2007 über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst · 10 Seiten
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Eidgenossisches Departement für Volkswirtschaft EVD
Bundesamt für Veterinärwesen BVET
Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst (SR 916.402)
ENTWURF vom 05.07.2010
Ausgangslage
Die Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst trat am 1. April 2007 in Kraft. Zweck der Verordnung ist es, die Professionalität des öffentlichen Veterinärdienstes zu steigern. Die beim Vollzug dieser Verordnung gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass verschiedene Nachbesserungen und einzelne Modifikationen erforderlich sind.
Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen
Ersatz von Ausdrücken
Betrifft nur den französischen Text.
Titel
Die Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst unterscheidet noch zwischen der Weiter- und der Fortbildung. Aus bildungssystematischer Sicht ist diese Unterscheidung nicht mehr angezeigt. Es handelt sich bei beiden Formen um Weiterbildung. Dementsprechend wird auf den Begriff „Fortbildung“ verzichtet und nachfolgend nur noch der Begriff Weiterbildung verwendet. Der Titel der Verordnung lautet neu Verordnung über die Aus- und Weiterbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst.
Unter die Weiterbildung fällt demzufolge auch die Qualitätssicherung (vgl. Ausführungen zu Art. 9).
Die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Weiter- und Fortbildung hat die Anpassung von Gliederungstiteln und Artikelüberschriften zur Folge.
Ingress
Der Ingress wird an die neue gesetzliche Grundlage im Tierseuchengesetz vom 1. Juli 19661 (Art. 3 Ziff. 1) angepasst.