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Vernehmlassung 2010/4: Änderung von Art. 13 Abs. 3 Bst. b der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und dem neuen Anhang 1 · 5 Seiten
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II
Die Verordnung erhält den Anhang 1 gemäss Beilage.
Der bisherige Anhang wird als Anhang 2 nummeriert.
III
Diese Änderung tritt am 15. März 2010 in Kraft.
12. März 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova