Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/5: Totalrevision der EFD-Verordnung über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien · 7 Seiten

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menen Investitionen zur Verminderung der Energieverluste der Gebäudehülle wie auch zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien bei haustechnischen Anlagen gesamthaft gesehen zum Abzug (d.h. auch wenn einzelne Massnahmen den Standard nicht erfüllen). Das erforderliche Zertifikat wird durch die zuständige Minergie-

Zertifizierungsstelle ausgestellt. Demgegenüber werden die unter Artikel 1 Buchstabe a genannten Module für Einzelmassnahmen direkt vom Verein Minergie bescheinigt.

Zum Artikel 1 Buchstabe d

Energietechnische Analysen und das Erstellen von Konzepten gehören zu den Vorleistungen, die sich im Zusammenhang mit einer energetischen Investition als nützlich erweisen. Die Abzugsfähigkeit der damit verbundenen Kosten ist ein gezielter Anreiz, um ein Sanierungsprojekt professionell anzugehen. Ein gutes Beispiel für den Bereich energietechnischer Konzepte ist der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) mit Beratungsbericht. Der GEAK deklariert den Energieverbrauch eines Gebäudes (Gesamteffizienz, Gebäudehülle, Haustechnik etc.) analog zur Energieetikette bei Haushaltgeräten und schafft Transparenz für potenzielle Käufer oder Mietinteressenten. Indem der Beratungsbericht das Verbesserungspotenzial eines Gebäudes aufzeigt, wird der Handlungsbedarf für eine energetische Sanierung deutlich gemacht.

Zum Artikel 2

Da es sich um eine totalrevidierte Verordnung handelt, wird die bisherige Verordnung aufgehoben.

Zum Artikel 3

Im Sinne der überwiesenen Motion wird die totalrevidierte Verordnung auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.