Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/50: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (KiBeV; Kinderbetreuungsverordnung) · 61 Seiten

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I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

1.1 Die Pflegekinderverordnung (PAVO)

Die geltende Pflegekinderverordnung stammt aus dem Jahre 1977 und wurde seither, mit Ausnahme der für Adoptionen relevanten Bestimmungen und solchen über die Aufnahme von ausländischen Kindern, keiner Revision unterzogen. Den Entwicklungen der vergangenen dreissig Jahre, insbesondere im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung, vermag die Verordnung daher nicht mehr Rechnung zu tragen.

Die PAVO unterscheidet die Familienpflege, die Aufnahme zur Adoption, die Tagespflege sowie die Heimpflege und enthält auch Verfahrensvorschriften. Schwerpunkte der PAVO bilden die Bewilligung des Pflegeverhältnisses und dessen Aufsicht durch die kantonalen Behörden. Das Bundesrecht legt dabei fest, unter welchen Voraussetzungen eine Bewilligung zur Aufnahme von Kindern bzw. zum Führen von Heimen erteilt wird und wie die Aufsicht zu erfolgen hat. Die bundesrechtliche Verordnung stellt für diese Bereiche allerdings nur Minimalanforderungen auf und ist so konzipiert, dass die Kantone keine Ausführungsbestimmungen erlassen müssen. Den Kantonen ist es jedoch freigestellt, zum Schutz von Unmündigen Bestimmungen zu erlassen, die über die Bundesverordnung hinausgehen. Von dieser Möglichkeit haben die Kantone in unterschiedlichem Mass Gebrauch gemacht: Einige haben sie genutzt und teilweise sehr weitgehende Bestimmungen erlassen. Fast ein Viertel der Kantone ist dagegen gesetzgeberisch nicht tätig geworden.

1.2 Parlamentarische Vorstösse

In den vergangenen Jahren wurden diverse Vorstösse zum Thema Pflegekinder eingereicht:

− 01.3344 Interpellation: Umsetzung der Pflegekinderverordnung (NR Jacqueline Fehr) − 02.3239 Postulat: Pflegekinderwesen in der Schweiz (NR Jacqueline Fehr)

− 03.1146 Anfrage: Studie über schlechte Behandlung von Waisen- und Pflegekindern

Was unternimmt der Bund? (NR Berberat)

− 03.3549 Interpellation: Heimbetreuungsvertrag im Obligationenrecht (NR Gutzwiller)

− 04.3065 Motion: Verdingkinder. Historische Aufarbeitung (NR Jacqueline Fehr)

− 05.1010 Anfrage: Datenschutz auch für Pflegekinder (NR Leutenegger)

− 08.3011 Motion: Qualität und gute Anstellungsbedingungen in der Tagesbetreuung

(NR Goll)

− 08.3395 Interpellation: Zulassungsvoraussetzungen bei Eröffnung von Kinderkrippen.

Auswirkungen (NR Segmüller)

− 09.3201 Interpellation: Spielend lernen (NR Jacqueline Fehr)

Bei einigen Vorstössen geht es mehr um eine historische Aufarbeitung des Verdingkinderwesens oder der schlechten Behandlung von Waisenkindern, andere nehmen Bezug auf die gegenwärtige Situation der Kinderbetreuung.

1.3 Vom Postulat Fehr zu den Revisionsarbeiten

1.3.1 Postulat Fehr − Expertenbericht Zatti − Stellungnahme des Bundesrates

Den Stein ins Rollen brachte das Postulat zum Pflegekinderwesen in der Schweiz (02.3239) von Nationalrätin Jacqueline Fehr vom 11. Juni 2002. Darin wurde der Bundesrat aufge-