Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/50: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (KiBeV; Kinderbetreuungsverordnung) · 61 Seiten
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2. Der Vernehmlassungsentwurf 2010 (VE-2010) zur Kinderbetreuungsverordnung
2.1 Allgemeine Merkmale
Wie schon die Revision des Vormundschaftsrechts bezweckt auch die Revision der PAVO eine Professionalisierung im von ihr geregelten Bereich. Ziel ist es, durch geeignete Massnahmen wie die Schaffung einheitlicher Standards oder die Anforderungen an Aus- und Weiterbildung zu einer Professionalisierung sowie einer Qualitätssteigerung in der Fremdbetreuung von Kindern beizutragen. Dies entspricht nicht nur dem Anliegen der im heutigen Pflegekinderwesen tätigen Kreise, sondern auch demjenigen vieler Kantone.
Der Expertenbericht Zatti, die Vernehmlassung zur Revisionsbedürftigkeit der PAVO, das Projekt über die Pflegefamilien- und Heimplatzierungen im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 52 sowie die Gespräche in der Begleitgruppe, aber auch die Antworten zur Vernehmlassung 2009 haben klar aufgezeigt, welche Punkte es bei der Revision der PAVO zu berücksichtigen gilt. Von grundsätzlicher Natur sind dabei:
Das Kindeswohl:
Der Erlass der PAVO vor 30 Jahren stellte zwar einen Meilenstein für den Kindesschutz dar, seither haben sich die Vorstellungen, was dem Wohl des Kindes dient, jedoch stark gewandelt. Dazu hat nicht zuletzt das Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (UN-KRK3; vgl. Ziff. 4.3) beigetragen. Das Kind wird heute nicht mehr als Objekt, sondern zunehmend als Subjekt der rechtlichen Regelungen wahrgenommen. Entsprechend grösser sind auch die Erwartungen an die Qualität des Pflegekinderwesens bzw. die darin involvierten Akteure, einschliesslich des Bundes, geworden.
Die Tagesbetreuung:
Neben der Unterbringung von Kindern im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen, die bei Erlass der PAVO vor 30 Jahren im Zentrum des Interesses stand, hat die familienergänzende Fremdbetreuung von Kindern stark an Bedeutung gewonnen. Eltern, die einen Beruf ausüben, sind auf ein qualitativ hochstehendes Angebot angewiesen. Der VE-2010 trägt dieser Entwicklung Rechnung, indem er die Tagesbetreuung innerhalb des Kapitels über die Bewilligung in einem eigenen Abschnitt regelt.
"Muss"- statt "Kann"-Bestimmungen:
Bestimmungen der geltenden PAVO, die darauf abzielen, das Pflegekinderwesen zu professionalisieren und dessen Qualität zu steigern, sind entweder nicht vorhanden oder als "Kann"-Bestimmungen an die Adresse der Kantone ausgestaltet. Auch wenn mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht eine Professionalisierung der zuständigen Behörden erreicht werden soll, reicht dies alleine nicht.
Daher sind auch im VE-2010 die "Kann"-Bestimmungen verbindlicher gestaltet und als "Muss"-Bestimmungen formuliert worden. Die Kantone werden dadurch verpflichtet, die qualitätsverbessernde Massnahmen, welche die KiBeV vorsieht, umzusetzen.