Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/50: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (KiBeV; Kinderbetreuungsverordnung) · 61 Seiten

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fordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie das Pflegekinderwesen professionalisiert werden könnte. Der in der Folge erarbeitete Expertenbericht von Dr. Barbara Zatti ("Das Pflegekinderwesen in der Schweiz − Analyse, Qualitätsentwicklung und Professionalisierung", kurz: Expertenbericht Zatti) macht einen vielfältigen Handlungsbedarf aus: Veraltete Pflegekinderverordnung, die den Kantonen zu viel Raum lässt, häufig mangelnde Professionalität, fehlende Statistiken und lückenhafte historische Aufarbeitung des Pflegekinderwesens. Zu diesem Bericht nahm der Bundesrat am 23. August 2006 Stellung. Mit einigen Empfehlungen erklärte er sich einverstanden, andere lehnte er ab. Um den Revisionsbedarf abzuklären, beauftragte der Bundesrat das EJPD, die Meinung der Kantone einzuholen.

1.3.2 Vernehmlassung der Kantone zur Revisionsbedürftigkeit der PAVO

Die Vernehmlassung der Kantone zur Revisionsbedürftigkeit der PAVO ergab, dass die Mehrheit eine Revision als sinnvoll oder notwendig erachtete. Lediglich 8 Kantone lehnten eine solche ab, hauptsächlich jedoch mit der Begründung, nicht die gesetzlichen Regelungen seien das Problem, sondern der anspruchsvolle Vollzug.

Zu den zentralen Anliegen der Kantone gehörten:

− die Beseitigung des Mangels an statistischem Zahlenmaterial,

− die Schaffung einheitlicher Standards sowie eine Vereinheitlichung der Praktiken und

Abläufe in den Kantonen,

− die Professionalisierung des Pflegekinderwesens,

− zwingend anzubietende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegeeltern,

− Regeln in Bezug auf die internationale Platzierung von Pflegekindern sowie

− die Erstreckung der Bewilligungspflicht in der Familienpflege auf die gesamte Dauer der

Unmündigkeit (heute bis Ende der Schulpflicht bzw. bis zum 15. Altersjahr) und

− die Verkürzung der bewilligungspflichtigen Aufenthaltsdauer von aktuell drei Monaten.

Auch der Nationalfonds hat zwischen Mai 2003 und Ende Juni 2006 eine Studie zum Thema Pflegefamilien und Heimplatzierungen in Planung und Vollzug durchgeführt und darin eine Reihe von Empfehlungen ausgearbeitet1.

1.3.3 Prüfung einer Revision der PAVO

Nachdem zwei Drittel der Kantone die Revisionsbedürftigkeit der PAVO bejaht hatten, wurde das EJPD mit Bundesratsbeschluss vom 16. Januar 2008 beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Teilrevison der PAVO zu prüfen und dem Bundesrat die allenfalls notwendigen Änderungen zu beantragen. Im Verlaufe der Prüfung, insbesondere nach Gesprächen mit der Begleitgruppe, die kurz nach dem Bundesratsbeschluss einberufen wurde, zeigte sich jedoch, dass eine punktuelle Teilrevision der PAVO nicht genügen würde, um die Verordnung den Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen.

1 http://www.nfp52.ch/d_dieprojekte.cfm?Projects.Command=details&get=4.