Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/6: 08.520 Parlamentarische Initiative. Abschaffung der Fahrradnummer · 6 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Ständerat Philipp Stähelin hat seine parlamentarische Initiative am 19. Dezember 2008 in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes eingereicht. Er verlangt die Abschaffung der Fahrradnummer und schlägt vor, dies umzusetzen, indem die einschlägigen Bestimmungen aus dem Strassenverkehrsgesetz (SVG SR 741.01) gestrichen werden. Die Fahrradnummern, so begründet Ständerat Stähelin seine Initiative seien ein „alter Zopf“. Ein unverhältnismässig grosser Anteil, ca. 20%, werde für die Administration aufgewendet und über 90% der Fahrradfahrerinnen und -fahrer verfügten ohnehin über ein Privathaftpflichtversicherung. Auch würde die Polizei das Vorhandsein der Velovignette kaum mehr überprüfen, und wenn, dann nur im Zusammenhang mit weiteren Kontrollen.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat die Initiative an ihrer Sitzung vom 31. März 2009 vorgeprüft und dazu den Initianten angehört. Sie entschied mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Initiative keine Folge zu geben. Während die Minderheit der Kommission weitgehend den Argumenten des Initanten folgte, wollte die Mehrheit am heutigen System festhalten, weil es sich grundsätzlich bewährt habe. Mit der Velonummer sei nämlich die Haftungsfrage integral geregelt, zum Vorteil der Geschädigten, wie auch der Verursacherinnen und Verursacher von Schäden. Die Regelung entspreche dem Verursacherprinzip und der Aufwand pro Person bzw. Fahrrad sei mit durchschnittlich fünf Franken jährlich minimal. Die Mehrheit befürchtete zudem, dass für die 10% der Bevölkerung, die über keine private Haftpflichtversicherung verfügen - in der Regel handelt sich sich um die sozial schlechter gestellten Personen - eine Versicherungslücke entstehen könnte. Als weiteren Nachteil erachtete die Mehrheit den Umstand, dass für Motorfahrräder und schwach motorisierte Fahrzeuge, die heute auch ein Vignettensystem kennen, dieses trotzdem beibehalten würde oder andernfalls schwierige Abgrenzungsprobleme entstehen könnten.
Der Ständerat folgte am 28. Mai 2009 mit 21 zu 8 Stimmen relativ deutlich den Argumenten der Kommissionsminderheit und des Initianten. Die nationalrätliche Schwesterkommission gab in der Folge an ihrer Sitzung vom 24. August 2009 mit grossem Mehr - 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen - ihre Zustimmung zur Ausarbeitung einer Vorlage.
Die ständerätliche Kommission entschied an der Sitzung vom 9. November 2009 die Ausarbeitung einer Vorlage rasch an die Hand zu nehmen. Sie erteilte der Verwaltung den Auftrag, ihr bei der materiellen Ausgestaltung behiflich zu sein und legte bereits die wichtigsten Eckpunkte der Vorlage fest.
An der Sitzung vom 4. Februar 2010 verabschiedete die Kommission einstimmig den Vorentwurf, der gemäss ihren inhaltlichen Vorgaben erstellt wurde und beauftragte das Bundesamt für Strassen mit der Durchführung der Vernehmlassung. Angesichts der relativ beschränkten Fragestellung entschloss sich die Kommission die übliche Vernehmlassungsfrist auf sechs Wochen abzukürzen. Mit einem raschen Vorgehen bei der Erarbeitung der Gesetzesrevision soll den Kantonen ermöglicht werden, anschliessend genügend Zeit für die Umsetzung und falls nötig für die Anpassung kantonaler Gesetze zu haben.