Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/76: Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) · 8 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zur UIDV
4.7 Siebter Abschnitt: Schlussbestimmungen, Artikel 21 bis 25
Im letzten Abschnitt der UIDV sind Angaben über notwendige Änderungen bisherigen Rechts, Übergangsfristen zur Einführung der UID, Übergangsbestimmungen zur kantonalen Koordinationsstelle wie auch zur Änderung der Handelsregisternummer enthalten.
Die Kantone ZG, AR machen darauf aufmerksam, dass die Übergangsfrist bis zur Einführung der UID bis am 31. Dezember 2013 für Handelsregisterämter zu knapp bemessen sei, da die UID-Daten angepasst wie auch auf deren Richtigkeit überprüft werden müssten, was zum Teil nur von Hand erfolgen könne und daher mehr Zeit beanspruche.
In der Stellungnahme der FDP wiederum ist zu lesen, dass die generelle Übergangsfrist für nichtkantonale UID-Stellen bis zum 31. Dezember 2015 zu lang sei, da eine parallele Verwendung alter Identifikationsnummern und der neuen UID auf jeden Fall zu vermeiden sei, um die administrativen Aufwendungen in Unternehmen nicht unnötig zu vergrössern.
Die Kantone BE und LU informieren in ihrer Stellungnahme darüber, welche Stelle für die Koordination zwischen ihnen und dem BFS zuständig resp. nicht zuständig sein wird. Andere Kantone wiederum (FR, NE) signalisieren einen Klärungsbedarf hinsichtlich zu erwartendem Aufwand und entsprechenden Kosten für die geforderte Koordinationsstelle.
Weitere Rückmeldungen in diesem Abschnitt betreffen die geplanten Änderungen in der Handelsregisterverordnung. Es wird dabei auf den grossen Aufwand verwiesen, den die Ablösung der bisherigen HR-Nummer durch die UID in verschiedener Hinsicht verursachen wird. Daher sei darauf zu achten, dass diese Änderungen möglichst nicht „von Hand“ vorgenommen werden müssen.
5 Zusammenfassung
Die Grundidee der Einführung einer einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer wird mehrheitlich begrüsst. In mehr als der Hälfte der Stellungnahmen wird zudem explizit erwähnt, dass der Entwurf der UIDV unterstützt werde. Der Entwurf der UIDV führt jedoch bei 11 Anhörungsteilnehmenden zu massgeblichen Einwänden. In 3 Fällen wird der Entwurf ganz abgelehnt. Zum Teil handelte es sich bei den Anmerkungen aber auch nur um Unklarheiten und Missverständnisse.
Die wichtigsten Bemerkungen betreffen die zur Einführung der UID und zur Anbindung an das UID-Register bei den UID-Stellen anfallenden Kosten, die unklare Rolle der UID-Stellen und die in der UIDV vorgesehenen Anpassungen der Handelsregisterverordnung (HRegV).