Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/76: Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) · 8 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zur UIDV
1 Ausgangslage
Am 18. Juni 2010 hat die Schweizerische Bundesversammlung das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) angenommen. Die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) regelt die Einzelheiten zur Einführung und zum Betrieb der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). In der UIDV werden die UID-Einheiten und die UID-Stellen näher umschrieben, der Datenaustausch zwischen den UID-Stellen und dem Bundesamt für Statistik (BFS) geregelt und die Bearbeitung der Meldungen im UID-Register festgelegt. Darüber hinaus werden der Aufbau der UID, die UID-Ergänzung sowie die Zuweisung der UID im Detail festgelegt. Ein Abschnitt der UIDV beschäftigt sich mit dem UID-Register. Darin werden unter anderem sowohl die im Gesetz summarisch aufgeführten Zusatz- und Systemmerkmale des UID-Registers konkretisiert als auch der Betrieb und die Übernahme der Kosten des UID-Registers geregelt. Die Administrativnummer, deren Zuweisung sowie die dazu gespeicherten Daten werden in der Verordnung ebenfalls näher beschrieben. Ein anderer Abschnitt erklärt die Auskunfts- und Berichtigungsrechte der UID-Einheiten und der Administrativeinheiten und setzt die Regeln für die Bekanntgabe der UID mittels Sammelabfragen fest. In der UIDV werden auch der Datenschutz und die Schlussbestimmungen präzisiert. Unter anderem sind jene UID-Stellen aufgeführt, deren Einführungsfrist auf drei anstatt fünf Jahre beschränkt ist. Ferner sind die Aufgaben der kantonalen Koordinationsstellen festgehalten. Weiter regelt die UIDV die Einzelheiten im Zusammenhang mit der Änderung der Handelsregisternummer und die Anpassungen verschiedener Verordnungen, um den Datenaustausch zwischen UID-Stellen und dem BFS zu ermöglichen. Die Inkraftsetzung der UIDV ist auf den 1. April 2011 vorgesehen.
Der Bundesrat hat vom 23. Juni bis 30. Juli 2010 eine Anhörung zum Entwurf der UIDV durchgeführt. Auf vielseitigen Wunsch aus den Reihen der Anhörungsteilnehmenden wurde die Anhörungsfrist bis zum 16. August 2010 verlängert.
2 Anhörungsteilnehmer
Zur Teilnahme am Anhörungsverfahren wurden alle Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere Verbände und Institutionen eingeladen.
Insgesamt wurden für diese Anhörung 104 Adressaten und Adressatinnen angeschrieben. Die Konferenz der Kantonsregierungen, 4 Kantone (GL, SG, TI, GE), die meisten Parteien ausser die FDP und weitere eingeladene Verbände und Organisationen haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Zusätzlich haben sich 4 nicht offiziell eingeladene Interessengruppen, Verbände oder Organisationen zu Wort gemeldet. Insgesamt haben 47 Organisationen und Institutionen eine Stellungnahme eingereicht1.
3 Allgemeine Bemerkungen zur Verordnungsvorlage
In weit mehr als der Hälfte der Stellungnahmen wird explizit erwähnt, dass der Entwurf der UIDV vom Absender begrüsst wird und grundsätzlich Unterstützung erhält (u.a. auch die Kantone UR, SZ, NW, ZG, BL, AI, AG, VD und JU). Dies vor allem im Hinblick darauf, dass eine einheitliche und eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer zur Reduktion des administrativen Aufwandes in Unternehmen wie auch bei den Behörden führe, vor allem unter der Voraussetzung, dass nach einer angemessenen Übergangsfrist sämtliche bisherigen Identifikationssysteme verschwinden. Zudem werde dadurch die Qualität der Daten verbessert und Behördenanwendungen könnten besser aufeinander abgestimmt werden. Auch sei die UID eine wichtige Voraussetzung für Weiterentwicklungen in den Bereichen E-Government und für den elektronischen Datenaustausch.
1 Eine Liste aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine Stellungnahme eingereicht haben, findet sich im Anhang.