Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/76: Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) · 8 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zur UIDV
In drei Stellungnahmen (Kantone SO und AR sowie pharmasuisse) dokumentieren die Verfasser ihre ablehnende Haltung gegenüber der Einführung einer neuen UID.
Dach-
Kantone Parteien Übrige Total
verbände
Ablehnung des 2 13
(SO, AR) (pharmasuisse)
Entwurfs Massgebliche 6 511
Einwände
(ZH, BE, OW, (FMH, KKAK,
ZG, TG, GR) VVAK, SIK,
usw. )
Vereinzelte 11 1 3 1227
Einwände
(LU, UR, SZ, (FDP) (economie- (FER, ASA,
FR, BS, SH, suisse, centre patronal,
VD, AG, AI, NE, Schweiz. Städ- Santésuisse,
JU) teverband, usw.)
Schweiz. Ar-
beitgeberver-
band)
Keine Einwän- 3 0 1 26
verband, H+)
de (NW, VS, BL) (SGB) (Notaren- Total Stellung- 22 1 4 2047
nahmen
Generelle Bemerkungen gab es auch bezüglich den mit der Umstellung verbundenen Kosten. Diese sollen möglichst nicht übermässig auf involvierte Stellen abgewälzt werden. Wünschenswert sei während der Umstellungszeit zudem eine professionelle Beratung von Seiten der Behörden zur Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung (NW, FDP, economiesuisse, SGV und weitere). Dies sei vor allem für KMU wichtig, damit die firmeninterne Einführung der UID nicht unnötig hohe administrative Aufwendungen verursache.
Aus technischer Sicht wird auf die Voraussetzung einer Ausbaufähigkeit des UID-Systems (z.B. Schweizerischer Treuhänderverband) sowie die Notwendigkeit einer möglichst hohen Kompatibilität mit ausländischen Systemen (z.B. SGCI und ID Cyber-Identity Ltd) hingewiesen. In diesem Zusammenhang werden einige detaillierte Umsetzungsempfehlungen erwähnt.
4 Ergebnisse der Anhörung im Einzelnen
4.1 Erster Abschnitt : UID-Einheiten, UID-Stellen und die Meldung von UID- Daten, Artikel 1 bis 4
Dieser Abschnitt regelt, wer oder was als UID-Einheit gilt, wie UID-Stellen beim BFS registriert werden, wie die Meldungen über UID-Einheiten zu erfolgen haben und wie die Richtigkeit der UID-Daten sichergestellt wird.
Aus den Stellungnahmen der Kantone BE, BS, GR und TG zu diesem Abschnitt geht hervor, dass noch diverse Unklarheiten bestehen im Zusammenhang mit der Einstufung von kantonalen Verwaltungseinheiten als UID-Stellen. So sei auch die Rolle der AHV-Ausgleichskassen als UID-Stelle noch nicht befriedigend geklärt (SGV/USAM, FER). Manche Kantone, unter anderem UR, BS und TG, betreiben zudem zentrale Datenplattformen, die sie verschiedenen, verwaltungsinternen Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellen. Aus dem Entwurf der UIDV gehe aber nicht klar hervor, ob diese Datensammlungen als UID-Stellen zu betrachten sind oder nicht und es wird eine Klärung gewünscht.