Vorlage
Vernehmlassung 2010/82: Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen · 6 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage
4. Traktoren 97/68/EG 97/68/EG3 97/68/EG
Stufe II Stufe IIIA Stufe IIIB
und jünger
5. Motorräder, - 97/24/EG4 97/24/EG
ausge- Stufe A Stufe B
nommen
Kleinmo-
torräder
6. Kleinmo- - - 97/24/EG
torräder, Stufe 2 und
Leichtmo- jünger
torfahrzeu-
ge
7. Klein- und - - -
dreirädrige
Motorfahr-
zeuge
2.2 Besondere Bestimmungen
2.2.1 Fahrzeuge mit Hauptantrieb Gas sind den Benzinfahrzeugen gleichgestellt.
2.2.2 Bei Hybriden wird auf das verwendete Mineralölprodukt abgestellt.
2.2.3 Erreichen Lastwagen, schwere Sattelschlepper, schwere Personenwagen, Gesellschaftswagen oder Traktoren durch die Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter den Partikelgrenzwert einer höheren EURO-Klasse beziehungsweise einer höheren Stufe gemäss der Richtlinie 97/68/EG, so sind diese massgebend für die Zuteilung der Umweltzonenvignette.
3 Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massnahmen zur Bekämpfung der Emissionen von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte, ABl. L 59 vom 27.2.1998, S. 1; zuletzt geändert durch Richtlinie 2010/26/EG vom 31.3.2010, ABl. L 86 vom 1.4.2010, S. 29.
4 Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen, ABl. L 226 vom 18.8.1997; zuletzt geändert durch Richtlinie 2009/108/EG, ABl. L 213 vom 18.8.2009, S. 10.