Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/90: Totalrevision der Verordnung über Gebühren und Entschädigungen für die Schweizerische Maturitätsprüfung · 4 Seiten

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Leider hat sich die Situation bei der Rekrutierung von Examinierenden in den letzten Jahren verschärft. Es wird zunehmend schwieriger, die nötigen Fachkräfte für die Mitarbeit bei der Schweizerischen Maturitätsprüfung gewinnen zu können. Die vorgenommenen Anpassungen sollen daher auch die Attraktivität der Mitarbeit leicht erhöhen.

2. Vorgeschlagene Anpassungen

Entsprechend dem akuten Handlungsbedarf sollen mit der Totalrevision die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.

2.1 Titel

Der Titel wird derart ergänzt, dass auch Ergänzungsprüfungen in dieser Verordnung geregelt sind.

2.2 Gebühren

2.2.1 Anmeldegebühr (Art. 3)

Der administrative Aufwand ist u.a. durch umfangreichere Anmeldeunterlagen deutlich gestiegen. Eine Anpassung auf Fr. 200.- ist daher gerechtfertigt. Die Anmeldegebühr wird bei einem Rückzug nicht zurückerstattet. Wenn durch ihre Erhöhung die Zahl der Rückzüge, welche stark angestiegen ist, reduziert werden kann, wäre das ein sehr erwünschter Nebeneffekt.

2.2.2 Prüfungsgebühren (Art. 4)

Die Einführung einer speziellen Prüfungsgebühr von Fr. 100.- für die Einreichung der Maturaarbeit (MA) rechtfertigt sich durch den ausserordentlich grossen administrativen und fachlichen Aufwand, der im Rahmen der Maturitätsprüfungen verursacht wird. Sie erlaubt zudem, im Sinne einer äusserst moderaten Anpassung der Prüfungsgebühren, die Gebühren für Teil- und Gesamtprüfung auf bisherigem Niveau zu belassen.

Für die Ergänzungsprüfungen Passerelle und Latinum Helveticum sind die entsprechenden Gebühren aufzuführen. Bei der Einführung der Passerelle 2005 orientierte sich die Höhe der Gebühr an den bisherigen Erfahrungen mit der Schweizerischen Maturitätsprüfung. Die Gebühr für das Latinum Helveticum orientiert sich am effektiven Aufwand für die Durchführung der Prüfung, der geringer ausfällt als bei anderen Ergänzungsprüfungen.

2.2.3 Übersicht zu den einzelnen Gebühren

Gebühr bisher (in Fr.) ab 2012 (in Fr.) +/- Anmeldung 120.- 200.- +67% Einsprachige Matura: Gesamtprüfung 570.- 570.- 0% Einsprachige Matura: Teilprüfung 450.- 450.- 0% Zweisprachige Matura: Gesamtprüfung 650.- 650.- 0% Zweisprachige Matura: erste Teilprüfung 550.- 550.- 0% Zweisprachige Matura: zweite Teilprüfung 450.- 450.- 0% Maturaarbeit2- 100.-

Ergänzungsprüfung Passerelle: Gesamtprü- 400.-3 500.- +25% fung

Ergänzungsprüfung Passerelle: Teilprüfung 250.-4 350.- +40%

2 bei Gesamtprüfung oder 2. Teilprüfung inbegriffen 3 nicht in VO festgelegt 4 nicht in VO festgelegt 2/4 Begleittext Gebührenverordnung