Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/90: Totalrevision der Verordnung über Gebühren und Entschädigungen für die Schweizerische Maturitätsprüfung · 4 Seiten
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Ergänzungsprüfung für Schweizer Bürgerin- 120.- 120.- 0% nen und Bürger mit ausländischen Maturität-
sausweisen
Ergänzungsprüfung 'Latinum Helveticum' -5 70.-
2.3. Entschädigungen
2.3.1 Sessionspräsidentinnen und Sessionspräsidenten (Art. 6)
Die Sessionen der Schweizerischen Maturitätsprüfungen in den verschiedenen Landesteilen verlangen aufgrund der sehr unterschiedlichen Kandidierendenzahlen von der Sessionspräsidentin / vom Sessionspräsidenten verschiedenartige Präsenz. Planungs-/Vorbereitungs-Aufwand sowie die Nachbetreuungsaufgaben der Session fallen hingegen in ähnlichem Rahmen aus.
Daher kann die bis anhin angewandte Pauschale von Fr. 3'000.- je Session belassen werden. Hingegen scheint eine Entschädigung der Präsenz in differenzierterer Form angebracht. Die Einführung einer Halbtagesentschädigung von Fr. 180.-, welche die bisherige Tagespauschale in gleicher Höhe ersetzt, schafft eine sich stärker am effektiven Aufwand orientierende Entschädigungspraxis.
2.3.2 Aufgabenstellende (Art. 7 Abs. 1 Bst. a, Abs. 2 und Abs. 3)
Bisher setzte sich die Entschädigung der Aufgabenstellenden aus 3 Teilen zusammen:
Ö Prüfungspauschale
Ö Redaktionssitzungsaufwand
Ö Seitenentschädigung
Immer öfter werden die Aufgaben im Sinne einer verbesserten Qualitätskontrolle von Aufgabenstellungs-Teams erstellt. Mit der aktuellen Entschädigungspraxis stellt sich dabei zunehmend Interpretationsbedarf ein. Die bisher bei den Fächern der Natur- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften und den Schwerpunktfächern (ausser Sprach- und Kunstfächern) angeführte Entschädigung „pro Autor und Autorin“ führte bei der Entschädigung von Teams zu Unklarheiten. Sie wurde z.T. in Analogie auch in anderen Fächern so angewandt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK hat das SBF bereits mündlich darauf hingewiesen, dass damit der Gleichbehandlung ungenügend Beachtung geschenkt werde.
Im Zeitalter der Schreibmaschine war eine Seitenentschädigung angebracht, als das Ins-Reine-Schreiben oft von einer Schreibkraft wahrgenommen wurde. Mit den Hilfsmitteln der modernen Informatik ist die Arbeit der Erstellung nicht mehr im bisherigen Umfang zu gewichten. Und je nach dem, ob bei einer Prüfung die Antworten auf einem separaten (und nicht entschädigten) Blatt, oder zwischen den Fragen notiert werden können, resultieren sehr unterschiedliche Prüfungen.
Mit der neuen vereinfachten Regelung soll einerseits die nötige Klarheit geschaffen und andererseits die Bildung von Teams gefördert werden:
Ö Redaktionssitzungsaufwand und Seitenentschädigung werden gestrichen.
Ö Die Prüfungspauschale wird erhöht und als Pauschalbetrag für ein Zweierteam definiert. Einzel-
personen erhalten 80% der Zweierpauschale, Teams mit drei oder mehr Mitgliedern sollen mit 150% dieser Pauschale entschädigt werden, da grössere Teams grösseren Koordinationsaufwand haben.
Mit dieser Abstufung soll erreicht werden, dass Einzelautorinnen und Einzelautoren keine zu geringe Entschädigung erhalten.
Die Höhe der Pauschale orientiert sich an den effektiven Kosten im Referenzjahr 2009.
5 Einführung 2011 3/4 Begleittext Gebührenverordnung