Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/97: Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) · 58 Seiten

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Geräte im Inland massiv - um fast 50 Prozent - verteuern, wodurch Kunden zu Händlern im Ausland ausweichen würden.

6. Nutzungsabhängige Abgabe (Pay per view)

Eine Abgabe, welche sich nach dem zeitlichen Konsum von Radio- und Fernsehprogrammen richtet, erfordert einen unverhältnismässig grossen technischen und administrativen Aufwand, um jede Nutzungsart zu erfassen (insbesondere Autoradio, mobiler Empfang über Smartphones oder Laptop). Werden nur die einfacher zu überprüfenden Nutzungen (stationärer Empfang) erfasst, hätte dies unerwünschte Nutzungsverlagerungen in nicht erfasste Nutzungsarten zur Folge. Würde nur die Nutzung der aus der Abgabe finanzierten Service-public-Programme erfasst, würde der ebenso unerwünschte Anreiz geschaffen, diese Programme tendenziell zu vermeiden. Damit verbunden wäre eine dramatische Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Service public Programme im Wettbewerb mit den ausländischen Sendern, da der Konsum solcher Programme mit einer Abgabe belastet würde, die ihre Konkurrenz im Ausland nicht zu tragen hätte. In allen Fällen aber wäre der Gesamtertrag der Abgabe nicht vorhersehbar und würde jährlichen Schwankungen unterliegen. Nicht zu unterschätzen ist schliesslich die Datenschutzproblematik, die einem solchen System anhaftet.