Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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Pensionskassenvermögens und dem Ausmass der Anlageverluste der Pensionskassen. In Irland, wo der Aktienanteil etwa zwei Drittel des Portfolios ausmacht, gingen die Renditen 2008 um 38% zurück(Kanada 20%), während Deutschland, Norwegen und die Schweiz, die mehr Obligationen in ihren Portfolios halten, rund 10% einbüssten.

Im OECD-Raum sind viele private Systeme mit Leistungsprimat defizitär. Ihre Situation wird anhand des „Kapitalisationskoeffizienten“ gemessen, d.h. dem Wert der Aktiva des Fonds im Verhältnis zur Höhe der Rentenverbindlichkeiten. Der Koeffizient lag Ende 2008, Anfang 2009 zwischen 75% (Irland) und 144% (Niederlande). In der Schweiz betrug er 102%. Einige Länder schreiben bei einem versicherungsmathematischem Fehlbetrag eine obligatorische Leistungskürzung vor (Island), andere haben die Bestimmungen für die Sanierung der Pensionsfonds mit Defizit verschärft (Grossbritannien) und noch andere haben eine Solvabilitäts-Regelung zur Finanzierung künftiger Verbindlichkeiten eingeführt (Niederlande).

Nach Ansicht der OECD ist die Diversifizierung ein geeignetes Mittel, das Anlagerisiko zu begrenzen. In Kanada zum Beispiel haben Pensionsfonds in Bezug auf die einzelnen Anlagen jetzt mehr Wahlmöglichkeiten als zuvor. Eine weitere Möglichkeit, das Anlagerisiko zu verringern, besteht darin, die Altersvorsorge mit sich nähernder Pensionierung der Versicherten stärker auf weniger risikoreiche Vermögenswerte zu verlagern. In Grossbritannien zum Beispiel zahlen die Beitragszahler systematisch in einen „Lebenszyklus“-Pensionsfonds ein, der das Portfoliorisiko mit zunehmendem Alter automatisch reduziert. Einige Länder, wie Grossbritannien mit seinem Pension Protection Fund, haben zur Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge eine finanzielle Unterstützung eingeführt. Für Altersvorsorgepläne wurden die geltenden Regeln für die Investitionen von Pensionsfonds in den letzten zehn Jahren allgemein gelockert. Zum Beispiel schreiben nur noch zwölf OECD-Länder quantitative Grenzen für den Aktienanteil der Portfolios vor (zu den Anlagelimiten in der Schweiz, siehe 6.1)

15.1.4 Bevölkerungsalterung und Alterskapitalrendite

Das Anlagerisiko ist nicht das einzige Risiko, das auf den Renten lastet, doch es tritt zu einem Zeitpunkt auf, in dem die Zahl der Personen, die privaten Rentensystemen mit Beitragsprimat angeschlossen sind, im OECD-Raum zunimmt. Aus diesem Grund wird der krisenbedingte Vertrauensverlust von der OECD auch nicht unterschätzt. Trotzdem ist sie der Meinung, dass die Lösung nicht darin besteht, die private Altersvorsorge zugunsten der öffentlichen Vorsorge zu schmälern, weil das die öffentlichen Finanzen, denen schon die Bevölkerungsalterung stark zusetzt, dadurch mittel- bis langfristig gefährden würde.

Die demografische Entwicklung hat trotz Krise nichts an Brisanz verloren, weshalb die OECD auch darauf pocht, die dadurch entstandenen Probleme resolut anzugehen, sobald die Krise überwunden ist. Die Ausgaben der öffentlichen Hand für Alters- und Hinterbliebenenrenten sind in den OECD-Ländern zwischen 1990 und 2007 um 15% stärker gestiegen als die Nationaleinkommen, von einem Durchschnitt von 6,0% des BIP auf 7,0%. Dies erklärt sich aus der Bevölkerungsalterung und der Entwicklung der Rentensysteme.

Garantien im Beitragsprimat können das Renteneinkommen aus der Altersvorsorge schützen. Die Höhe, die Art und die Struktur solcher Garantien sind unterschiedlich (fester oder variabler Satz, durchgehend gültig oder auf Termin). Sie können so ausgestaltet werden, dass die damit verbundenen Kosten, die in bestimmten Systemen für die Versicherten sehr hoch ausfallen, auf ein Mindestmass reduziert werden. Die OECD hält solche Garantien wegen der Marktrisiken grundsätzlich für nötig. In Ländern ohne obligatorische Vorsorge können Garantien die Versicherten sogar zum Abschluss einer Altersvorsorge veranlassen. Allerdings ist eine erweiterte Garantie, die über das Kapital hinausgeht, zum Beispiel durch die Vorschrift einer Mindestverzinsung wie in der Schweiz, mit erheblichem Kostenaufwand verbunden. Die OECD hat sich die Frage gestellt, ob eine staatliche Intervention, wie sie in Systemen mit Leistungsprimat häufig ist, überhaupt legitim ist und kommt zum Schluss, dass ein staatlicher Eingriff schwieriger zu rechtfertigen ist, wenn es sich um eine grosszügige Altersvorsorge handelt oder die Versicherten zwischen