Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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 Die Mitgliedstaaten haben die Bevölkerung darin bestärkt, mehr und länger zu arbeiten: durch Erhöhung des Rentenalters, indem aufgeschobene Rentenantritte belohnt und vorzeitige Pensionierungen erschwert werden, durch Berechnung der Leistungen anhand des gesamten Versicherungsverlaufes, durch Abschaffung oder Einschränkung der Möglichkeiten für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und durch Anreize für ältere Arbeitnehmende, im Erwerbsleben zu bleiben.

 Umstellung von Systemen mit meist nur einer Säule auf Systeme mit mehreren Säulen und Stärkung der Rolle ergänzender kapitalgedeckter Vorsorgemodelle, die häufig beitragsorientiert sind.

 Anpassung des Systems, um das Problem der Unangemessenheit der Renten zu lösen, z.B. durch Ausweitung des Versicherungsschutzes, Unterstützung beim Erwerb von Ansprüchen, leichteren Zugang zu Vorsorgemodellen für sozial schwache Gruppen und höhere finanzielle Unterstützung für ärmere Rentenbezüger. Einige Probleme (z.B. in Zusammenhang mit atypischen Erwerbsverläufen oder befristeten Arbeitsverträgen) müssen noch geklärt werden.

Die Krise hat die Alterungsproblematik deutlich verschärft. Höhere Arbeitslosigkeit, weniger Wachstum, höhere Staatsschulden und die Volatilität der Finanzmärkte haben es sowohl für umlagefinanzierte als auch für kapitalgedeckte Systeme schwieriger gemacht, ihre Leistungsversprechen einzuhalten. Die kapitalgedeckten Modelle haben die Krise unterschiedlich gut überstanden, was beweist, dass Konzeption, Regelung und Anlagestrategie eindeutig eine Rolle spielen. Die Verluste variieren je nach Investitionspraxis und die Fähigkeit, die Krise zu bewältigen, hängt auch davon ab, wie gut die Last auf Anbieter, Beitragszahler und Empfänger verteilt ist. In Ländern, in denen die Solvenzanforderungen niedriger und die Verluste bei den Vermögenswerten besonders hoch waren, bieten die Systeme unglücklicherweise weniger Schutz für erworbene Ansprüche und weisen die am wenigsten flexiblen Mechanismen für die Lastenverteilung auf. In der Folge können Ansprüche verloren gehen und Anbieter sich entschliessen, ihre Systeme einzustellen, da sie es sich nicht leisten können, diese wieder in den Solvenzbereich zu führen. Für die bereits bestehende Reformagenda bedeutet die Krise unter anderem, dass die Rechtsvorschriften für kapitalgedeckte Vorsorgemodelle so zu überarbeiten sind, dass Letztere effizient und finanzkrisenfest sind. Die Rechtsvorschriften müssen angemessen sein, damit die Arbeitgeber nicht in die Insolvenz getrieben werden oder die betriebliche Altersvorsorge einstellen. Zudem besteht die Notwendigkeit, angesichts der zunehmenden Bedeutung von Pensionsfonds für eine wirksame und sinnvolle Regulierung der Finanzmärkte zu sorgen.

15.1.2 OECD191

Für die OECD hat die Krise gezeigt, dass Veränderungen der Funktionsweise der privaten Rentenversicherungen unerlässlich sind. Hierzu zählen eine bessere Regulierung, eine effizientere Verwaltung, mehr Transparenz hinsichtlich der Risiken und Vorteile unterschiedlicher Optionen für die Versicherten sowie ein automatischer Übergang zu weniger risikoreichen Anlagen mit zunehmender Nähe zum Rentenalter.

15.1.3 Anlagen und Anlagerisiken

Wie die OECD festhält, hat die jüngste Finanzkrise das Ausmass des Anlagerisikos deutlich gemacht. 2008 sind die Kurse an den Aktienmärkten trotz anziehender Obligationen um nahezu die Hälfte gesunken und die Immobilienmärkte haben sich teilweise drastisch abgeschwächt. Die Portfolios der Pensionsfonds sind jedoch in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich zusammengesetzt und folglich variieren auch ihre Anlageergebnisse. Es besteht ein sehr starker Zusammenhang zwischen dem Aktienanteil des

191 OECD, Ausblick private Altersvorsorge 2008; OECD, Renten auf einen Blick 2009 – Renteneinkommenssysteme in OECD-Ländern.