Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

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Interessierte konnten die Fragen bis am 15. November 2010 beantworten. Im März 2011 hat die Kommission die wesentlichen Resultate dieser Konsultation vorgestellt. Was das Rentenalter angeht, ist weitherum anerkannt, dass das tatsächliche Pensionierungsalter erhöht werden muss. Einige Antworten befürworten, dass sich das Pensionierungsalter parallel zur Lebenserwartung entwickelt, während eine geringe Anzahl an Antworten sich dafür ausspricht, bei verschiedenen Berufen die Lebenserwartung oder die Lebenserwartung bei guter Gesundheit miteinzubeziehen. Die Mehrzahl der Antworten ist für eine Revision der Richtlinie 2003/41, was die Tätigkeiten und Aufsicht der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EBA) betrifft, mit dem Ziel, gewisse rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Tätigkeit zu klären, und schlagen zu diesem Zweck Stossrichtungen vor.

Was die Vorsorgesysteme mit Kapitaldeckungsverfahren angeht, sind die Arbeitnehmer, die Rentner und die Versicherungsgesellschaften der Meinung, dass es notwendig ist, die EU-Gesetzgebung zu überarbeiten, um die Kohärenz der Regulierung und der Aufsicht sicherzustellen. Die Arbeitgeber und die Pensionsfonds sind gegenüber weiteren Initiativen der EU weniger offen.

Was die Mittel angeht, um ein Gleichgewicht zwischen den Risiken, der Sicherheit und der finanziellen Zugänglichkeit sicherzustellen, herrscht die Meinung vor, dass die EU jegliche zwingende Regulierung vermeiden sollte, und dafür eher griffige nationale Bestimmungen oder einen nicht zwingenden europäischen Code (Empfehlungen) fördern sollte.

Die Frage einer Solvenzregelung für Pensionsfonds wurde im wesentlichen von den Arbeitgeberorganisationen, Pensionsfonds und Dienstleistungserbringern behandelt, während ihre Mitglieder und Bezüger sich wenig zu diesem Thema geäussert hatten. In ihren Antworten unterstützt die Mehrheit der Betroffenen eine auf Risiken basierende Aufsicht, womit sie sich dafür einsetzen, dass der Inhalt über die Form gestellt wird. Die einzuschlagende Stossrichtung muss ausgerichtet sein auf die Art und Dauer der mit der Vorsorge verbundenen Verpflichtungen, und dies unter Berücksichtigung der ergänzenden Mechanismen zur Risikoreduktion, über die Pensionsfonds verfügen.

Gemäss dem europäischen Parlament können erstens die Finanzmärkte nur in einem Klima des Vertrauens effizient funktionieren, was solide prudentielle Vorschriften für Finanzinstitutionen, zu denen auch die EBA gehören, voraussetzt. Zweitens bilden die qualitativen Aspekte der Solvabilität II-Richtlinie einen wertvollen Ausgangspunkt im Hinblick auf eine verstärkte Aufsicht der EBA.

Die Betroffenen stimmen in der Notwendigkeit eines Schutzes im Falle der Insolvenz des angeschlossenen Unternehmens überein, aber lediglich eine Minderheit unter ihnen und das europäische Parlament wünschen neue rechtliche EU-Bestimmungen zu einem Themenbereich, der für die Mehrheit auf der nationalen Ebene besser geregelt ist. Was die Mindestanforderungen an die Informationspflicht für Vorsorgeprodukte angeht, betonen die Antworten, unter anderem diejenige des europäischen Parlamentes, die Notwendigkeit von klaren und vergleichbaren Informationen und weisen in der Mehrzahl darauf hin, dass ein Tätigwerden der EU einen Mehrwert bringen könnte.

Obwohl sie die Wichtigkeit von zufriedenstellenden Standardoptionen in Sachen Mitsprache und Vermögensanlage im Konzept der Systeme der betrieblichen Altersversorgung anerkennen, sind wenige der Betroffenen der Meinung, dass es notwendig oder technisch überhaupt machbar ist, einen Gemeinschaftsansatz auf der Ebene der EU auszuarbeiten. Die Kommission wird ein Weissbuch zur Pensionierung und eine Überprüfung der Richtlinie 2003/41 vorlegen. Ausgehend von den erhaltenen Antworten und von der im Grünbuch vorgestellten allgemeinen Stossrichtung, wird das Weissbuch die wesentlichen unterstützungswürdigen Massnahmen auflisten.

Die Kommission weist darauf hin, dass in den letzten zehn Jahren in allen Mitgliedstaaten Reformen der Rentensysteme erfolgt sind, um sie auf eine tragfähigere Basis zu stellen und angemessene Renten sicherzustellen. Diesbezüglich lassen sich folgende Trends beobachten: