Vorlage
Vernehmlassung 2011/114: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime Konvention) · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime-Konvention)
vom ... Vorentwurf
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2
beschliesst:
Art. 1
1 Das Übereinkommen des Europarates vom 28. Oktober 2011 über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
3 Er bringt bei der Ratifikation, gestützt auf Artikel 10 Absatz 4 des Übereinkommens, folgenden Vorbehalt an:
Die Schweiz behält sich das Recht vor, ihre Gerichtsbarkeit nach Artikel 10 Absätze 1 Buchstabe d und 2 nur in den Fällen zu begründen, in denen die Straftat von einem ihrer Staatsangehörigen (Abs. 1 Bst. d) oder gegen einen ihrer Staatsangehörigen (Abs. 2) begangen wurde.
4 Er teilt dem Generalsekretär des Europarates mit, dass das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) die zuständige nationale Kontaktstelle gemäss Artikel 22 Absatz 2 des Übereinkommens ist.
Art. 2
Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
1 SR 101
2 ... 2011–......