Vorlage

Vernehmlassung 2011/114: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime Konvention) · 4 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage

Mitteln nicht oder nicht innert angemessener Frist abgeschlossen werden kann, so kann das Institut oder die EZV die Bundesanwaltschaft um Übernahme des Verfahrens ersuchen. Diese führt das Verfahren in Anwendung der StPO9.

Art. 90c (neu) Einbezug Dritter

Das Institut kann unabhängige und fachkundige Personen damit beauftragen, im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren beschlagnahmte Daten sicherzustellen, zu speichern, zu analysieren, auszuwerten und zu lagern. Im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Institut unterstehen diese Personen den für das Personal des Instituts geltenden Pflichten; ihre Entschädigungen stellen Barauslagen im Sinne von Artikel 94 Absatz 1 VStrR10 dar.

Art. 3

1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach den Artikeln 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 und 141a Absatz 2 der Bundesverfassung.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten der in Artikel 2 aufgeführten Änderungen von Bundesgesetzen.

9 SR 312.0

10 SR 313.0