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Vernehmlassung 2011/126: Revisionen der Banken- und Eigenmittelverordnung (too big to fail) · 4 Seiten

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952.02 Kredit

insbesondere umfassen:

a. Strukturelle Entflechtungen durch:

1. Ausrichtung der Rechtsstruktur nach Geschäftseinheiten („businessaligned legal entities“);

2. Bildung rechtlich selbständiger Dienstleistungseinheiten;

3. Eliminierung oder Verminderung faktischer Beistandszwänge, insbesondere durch eine unabhängige Ausgestaltung der Führungsstruktur;

4. Reduktion von geografischen oder bilanziellen Asymmetrien.

b. Finanzielle Entflechtungen zur Begrenzung der Ansteckungsrisiken durch:

1. Reduktion der Kapitalbeteiligungen zwischen den juristischen Einheiten (horizontal);

2. Beschränkung der unbesicherten Kredit- und Garantiegewährung innerhalb der Finanzgruppe (horizontal):

3. Reduktion der Ansteckungsrisiken, inner- und ausserhalb der Finanzgruppe;

4. Schaffung einer Anreizstruktur zu möglichst marktnaher konzerninterner Finanzierung.

c. Operative Entflechtung zur Sicherung von Daten und zur Weiterführung wichtiger betrieblicher Dienstleistungen durch:

1. Substituierbarkeit und Gewährleistung des Zugriffs auf und des Einsatzes von Datenbeständen, Datenbanken und Informatikmitteln,

2. Separierbarkeit wesentlicher Funktionen oder deren nachhaltige Auslagerung,

3. Zugang zu und Weiternutzung von für den Geschäftsbetrieb wesentlichen Systemen.

Art. 62c Übergangsbestimmung der Änderung vom…

Die FINMA kann systemrelevanten Banken für die erstmalige Umsetzung von Massnahmen des Notfall-, Stabilisierungs- und Abwicklungsplans in begründeten Fällen angemessene Fristen einräumen.

II

Diese Änderung tritt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesversammlung auf den 1. Januar 2013 in Kraft.