Vorlage
Vernehmlassung 2011/15: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften und Inverkehrbringen · 44 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
730.01 Energie
Art. 11 Abs. 1 Bst. e
1 Wer Anlagen, Fahrzeuge und Geräte, die nach Artikel 7 Absatz 1 dem energietechnischen Prüfverfahren unterliegen, anbietet oder in Verkehr bringt, muss deren Energieverbrauch angeben. Zusätzlich anzugeben sind bei:
e. Lampen die Informationen zum Betriebsverhalten und zu den enthaltenen Stoffen.
II
Die Anhänge 2.2 – 2.11 und 3.4 erhalten die neuen Fassungen gemäss Beilage.
III
Die Verordnung erhält die zusätzlichen Anhänge 2.12 – 2.14 gemäss Beilage.
IV
Der Anhang 3.8 wird gemäss Beilage geändert.
IV
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
… 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova