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Vernehmlassung 2011/15: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften und Inverkehrbringen · 44 Seiten

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Verordnung 730.01

Anhang 2.25 (Art. 7 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 1–4, 11 Abs. 1 und 21a Abs. 1 Bst. c)

Anforderungen an die Energieeffizienz von netzbetriebenen elektrischen Haushaltskühl- und Gefriergeräten sowie deren Kombinationen

1 Geltungsbereich

1.1 Dieser Anhang gilt für netzbetriebene elektrische Haushaltskühl-, Tiefkühl-

und Gefriergeräte (nachfolgend Kühl- und Gefriergeräte genannt) sowie deren Kombinationen mit einem Nutzinhalt zwischen 10 und 1500 Liter; er gilt auch für Geräte, die nicht für den Haushaltsgebrauch oder für die Kühlung von Lebensmitteln zum Verkauf angeboten werden.

1.2 Geräte, die in erster Linie mit anderen Energiequellen als elektrischem

Strom betrieben werden, massgefertigte Einzelstücke sowie Geräte für Anwendungen im Dienstleistungssektor, bei denen die Entnahme gekühlter Lebensmittel von elektronischen Sensoren erfasst wird und diese Informationen über eine Netzverbindung automatisch an ein entferntes Kontrollsystem für die Lagerbuchhaltung übertragen werden, sind vom Anwendungsbereich dieses Anhangs ausgenommen. Geräte deren Hauptfunktion nicht die Kühllagerung von Lebensmitteln ist, wie Eiswürfelspender oder Kaltgetränkespender als Einzelgeräte, sind ebenfalls ausgenommen.

2 Anforderungen an das Inverkehrbringen

2.1 Geräte nach Ziffer 1.1 dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Ener-

gieeffizienzindex EEI weniger als 42 gemäss der Verordnung (EU) Nr. 1060/20106 beträgt.

2.2 Absorptionsgeräte und Kühlgeräte anderer Art als Kompressorgeräte dürfen

zudem in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Nutzinhalt kleiner als 60 Liter ist und wenn ihr Energieeffizienzindex EEI weniger als 125 gemäss der Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 beträgt. Ab dem 1. Juli 2015 muss der Energieeffizienzindex EEI weniger als 110 betragen.

5 Ursprünglich Anhang 1.2. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 7. Dez. 2001 (AS 2002 181). Fassung gemäss Ziff. II Abs. 2 der V vom 24. Juni 2009 (AS 2009 3473). Bereinigt gemäss Ziff. I der V vom 4. Dez. 2009 (AS 2009 6837), Ziff. II der V vom 10. Dez. 2010 (AS 2010 6125) und gemäss Ziff. II der V vom …, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 …).

6 Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltskühlgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch, ABl. L 314 vom 30.11.2010, S. 17.