Vorlage

Vernehmlassung 2011/15: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften und Inverkehrbringen · 44 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 22Fedlex · Vorlage

730.01 Energie

3 Energietechnisches Prüfverfahren

Die Leistungsaufnahme und weitere Eigenschaften der in Ziffer 1 genannten Geräte werden entsprechend Ziffer 5 der Norm IEC 6208757 der internationalen elektrotechnischen Kommission oder der Norm EN 6230158 gemessen.

4 Konformitätserklärung

Die Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:

a. Namen und Adresse des Herstellers oder seines in der Schweiz niedergelassenen Vertreters;

b. eine Beschreibung des Gerätes;

c. eine Erklärung, dass das betreffende Gerät die Anforderungen nach Ziffer 2 erfüllt;

d. Namen und Adresse der Person, welche die Konformitätserklärung für den Hersteller oder seinen in der Schweiz niedergelassenen Vertreter unterzeichnet.

5 Technische Unterlagen

Die technischen Unterlagen müssen folgende Angaben enthalten:

a. alle Angaben, die für die eindeutige Identifizierung des Geräts erforderlich sind;

b. Angaben – und gegebenenfalls Zeichnungen – über die wichtigsten Merkmale des Modells, insbesondere im Hinblick auf Aspekte, die für den Energieverbrauch des Modells von besonderer Bedeutung sind wie Bildschirmgrösse, Auflösung, Helligkeit, Anschlüsse und Besonderheiten;

c. die Gebrauchsanleitung;

d. die Ergebnisse des energietechnischen Prüfverfahrens;

e. die eigenen oder durch Dritte erstellten Prüfberichte.

6 Prüfstelle

Das Bundesamt anerkennt eine Stelle als Prüfstelle (Art. 21a Abs. 1 Bst. c), wenn diese:

57 Der Text der IEC-Norm kann beim SEV Verband für Elektro-, Energie und Informationstechnik (electrosuisse), Luppmenstr. 1, 8320 Fehraltorf, bezogen werden.

58 Der Text der EN-Norm kann beim SEV Verband für Elektro-, Energie und Informationstechnik (electrosuisse), Luppmenstr. 1, 8320 Fehraltorf, bezogen werden