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Vernehmlassung 2011/15: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften und Inverkehrbringen · 44 Seiten

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730.01 Energie

Anhang 2.960 (Art. 7 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 1–4, 11 Abs. 1 und 21a Abs. 1 Bst. c)

Anforderungen an die Energieeffizienz von netzbetriebenen Set-Top-Boxen

1 Geltungsbereich

Dieser Anhang gilt für serienmässig hergestellte Geräte für den Empfang, die Decodierung und Aufzeichnung von Radio- und Fernsehsendungen sowie für interaktive Prozesse oder ähnliche Dienste. Er gilt für folgende Geräte:

a. Set-Top-Boxen;

b. Digitale Fernsehgeräte mit integriertem Decoder;

c. Geräte für den Fernsehempfang über Internet; und

d. Digital-Analog-Konverter für den Empfang von digitalen Signalen mit analogen Fernseh- und Aufzeichnungsgeräten.

2 Anforderungen an das Inverkehrbringen

Geräte nach Ziffer 1 dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen des Code of Conduct on Energy Efficiency of Digital TV Service Systems (Version 8) der EU Kommission vom 15. Juli 200961 erfüllen.

3 Energietechnisches Prüfverfahren

Die Leistungsaufnahme und weitere Eigenschaften der in Ziffer 1 genannten Geräte werden nach der Norm IEC 62301 oder der Norm IEC 6208762 der internationalen elektrotechnischen Kommission gemessen.

4 Konformitätserklärung

Die Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:

a. Namen und Adresse des Herstellers oder seines in der Schweiz niedergelassenen Vertreters;

60 Eingefügt durch Ziff. II Abs. 3 der V vom 24. Juni 2009 (AS 2009 3473). Bereinigt gemäss Ziff. I der V vom 4. Dez. 2009 (AS 2009 6837), Ziff. II der V vom 10. Dez. 2010 (AS 2010 6125) und gemäss Ziff. II der V vom …, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 …).

61 http://re.jrc.ec.europa.eu/energyefficiency/html/standby_initiative.htm

62 Der Text der IEC-Norm kann beim SEV Verband für Elektro-, Energie und Informationstechnik (electrosuisse), Luppmenstr. 1, 8320 Fehraltorf, bezogen werden.