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Vernehmlassung 2011/15: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften und Inverkehrbringen · 44 Seiten

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Verordnung 730.01

a. frei ist von jeglichen kommerziellen, finanziellen und anderen Einflüssen, welche die Prüfungsergebnisse beeinträchtigen könnten;

b. ausreichend geschultes und erfahrenes Personal einsetzt;

c. über geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen verfügt;

d. ein geeignetes Dokumentationssystem unterhält;

e. sicherstellt, dass Daten, an deren Geheimhaltung ein schützenswertes Interesse besteht, geheim gehalten werden.

7 Übergangsregelung

Geräte, die die seit 1. Januar 2010 geltenden Anforderungen gemäss Ziffer 2 dieses Anhangs59 nicht erfüllen, sind per 1. Januar 2012 vom Markt zu nehmen.

In Abweichung davon dürfen hochpreisige Audiogeräte (High-End-Produkte) in kleinen Stückzahlen, die sich spätestens seit dem 31. Dezember 2009 bei einem Detailhändler in der Schweiz an Lager befanden und deren erwartete Bestände bis zum 1. Oktober 2011 an das Bundesamt für Energie gemeldet wurden noch bis am 30. Juni 2012 abverkauft werden.

59 AS 2009 3473